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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Italien: Grenzgängerabkommen mit Italien ist in Kraft getreten

18.07.2023

Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.

Steuerstatistik 2022 erschienen

02.07.2023
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die «Steuerstatistik 2022 – Auf einen Blick» veröffentlicht. Der Faltprospekt im Taschenformat präsentiert Zahlen der verschiedenen Steuerarten des Bundes, statistische Auswertungen zu natürlichen und juristischen Personen sowie zur Steuerbelastung in der Schweiz. Der vierzehnseitige Faltprospekt «Steuerstatistik 2022» gliedert sich in folgende Teile - Einnahmenentwicklung aus direkter Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Stempelabgaben und Verrechnungssteuer; - Ertragsentwicklung direkte Bundessteuer: natürliche und juristische Personen je Kanton; - Statistiken zum Vermögen von natürlichen Personen nach Kanton und - Steuerbelastung der natürlichen und juristischen Personen sowie Kennzahlen für die MWST nach wirtschaftlicher Tätigkeit. Die Publikation ist in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar und kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unter der Artikelnummer 605.002 gratis bezogen werden. Die elektronische Version finden Sie unter dem folgenden Link:

Verlustverrechnung für Unternehmen soll auf 10 Jahre ausgedehnt werden

27.06.2023

Nach dem Willen des Schweizerischen Parlaments (Motion 21.3001) soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.

Besteuerung von Homeoffice im Ausland: Vernehmlassung eröffnet

08.06.2023

Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland soll in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt. Mit dieser Vorlage werden Steuereinnahmen in der Schweiz gesichert. Ein Abkommen mit Frankreich soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat die Revision des nationalen Steuerrechts an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickt.