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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Besteuerung von Homeoffice im Ausland: Vernehmlassung eröffnet

08.06.2023

Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland soll in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt. Mit dieser Vorlage werden Steuereinnahmen in der Schweiz gesichert. Ein Abkommen mit Frankreich soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat die Revision des nationalen Steuerrechts an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickt.

AG: Start des Projektes zur Steuergesetzrevision 2025

06.06.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 30.05. die Anhörung zur Steuergesetzrevision 2025 eröffnet und präsentiert damit den ersten Schritt zur Umsetzung der im März 2023 vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie. Die Revision sieht eine Reduktion der Vermögenssteuern und die Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vor. Ferner wird eine Senkung bei der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vorgeschlagen. Eine zweite Steuergesetzrevision betrifft den Nachvollzug von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, welche zwingende Anpassungen im kantonalen Steuergesetz verlangen.

AG

SH: Regierungsrat legt Teilrevision des Steuergesetzes mit primär technischen Änderungen vor

23.05.2023

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern. Dabei sollen das Steuergesetz an Änderungen des Bundesrechtes angepasst und zudem störende Lücken in der Handhabung geschlossen werden. Es handelt sich dabei weitgehend um technische Anpassungen an das übergeordnete Recht oder um Vereinfachungen im Verwaltungsablauf. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen elektronische Verfahren, Leibrentenbesteuerung sowie Überbrückungsleistungen.

SH

Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

23.05.2023

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 18. Juni 2023 über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab. Wird diese Grundlage angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die zweite Vernehmlassung zu dieser Verordnung eröffnet.