Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
Ab dem 1. Januar 2024 haben gemäss einer Erklärung der Schweiz und Italiensg alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.
Zudem wurde beschlossen, die von beiden Ländern am 20. April 2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern. Die zuständigen Behörden beider Staaten werden bis Ende November 2023 Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängerinnen und Grenzgängern für den Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 vereinbaren.