MWST – Neue Fassung der Branchen-Info Gesundheitswesen
Heute wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 21 Gesundheitswesen veröffentlicht.
Heute wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 21 Gesundheitswesen veröffentlicht.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre wird bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen ausgeglichen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Publikation «Kantonsblätter» aktualisiert. Der Inhalt gibt einen gezielten Überblick über die steuerlichen Besonderheiten und die dazugehörenden kantonalen gesetzlichen Regelungen, die aufgrund des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) in der Kompetenz des Kantons liegen.
Mit der Motion «Einführung CO2-abhängige Strassenverkehrssteuer» wurde der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen beauftragt, das Gesetz über die Strassenverkehrssteuern zu überarbeiten. Die Revision sollte primär die Personenwagen umfassen mit dem Ziel, die Attraktivität einer umweltschonenden Mobilität zu erhöhen, ohne bestimmte Motorfahrzeuge von der Steuer zu befreien. Anspruch war, das neue Bemessungsmodell insbesondere ökologisch sinnvoll und praxistauglich auszugestalten.
Ab dem kommenden Jahr, also ab 1.1.2024, soll nach Ansicht des Bundesrates die Automobilsteuer auch auf Elektroautos erhoben werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer aktualisiert. Zudem wurden eine Änderung der Verordnung über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Steuerbuch aufgenommen.
Der Bundesrat will gewisse Steuerdaten für statistische Zwecke nutzen. Er hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Erhebung von Steuerdaten in die Statistikerhebungsverordnung aufzunehmen. Die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet, das Steuergeheimnis bleibe gewahrt.
Am 12. März hat die Stimmbevölkerung Basel-Stadt dem Steuerpaket zugestimmt. Dieses wird rückwirkend auf das Steuerjahr 2023 wirksam, wie der Regierungsrat Basel-Stadt entschieden hat. Zusätzlich werden die Steuerabzüge und die Tarifgrenzen aufgrund der Folgen der Teuerung leicht erhöht.
Der Artikel «Besteuerung von Obligationen, Derivaten und kombinierten Produkten» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden.
Der Bericht zur Steuerkraft der Gemeinden 2022 des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist publiziert worden. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1'156 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent zugenommen. Diese Zunahme liegt in erster Linie an der sehr positiven Entwicklung bei den Steuererträgen der juristischen Personen.