Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2021
Die EStV hat die Steuerstatistiken 2021 zur Schweizerischen MWST veröffentlicht
Die EStV hat die Steuerstatistiken 2021 zur Schweizerischen MWST veröffentlicht
Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Hier finden Sie die neuen Saldosteuersätze, die ab dem 1.1.2024 gelten.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen zu den Themen Flughafen EuroAirport (Basel Mülhausen) sowie Negativzinsen vorgenommen worden sind.
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Per 17.09.2022 wurden im Rahmen einer Praxisüberprüfung relativ umfangreiche materielle Änderungen in der Praxisbroschüre der EStV zu den Privatanteilen sowie in den Broschüren «Hotel- und Gastgewerbe», «Finanzbereich» sowie «Rechtsanwälte und Notare» vorgenommen.
Am 26. Juli wurden im Bereich der MWST materielle Änderungen publiziert. Es geht um den Bereich der Anwendung der Branchenbroschüre Luftverkehr auf Luftfahrtunternehmen.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.
Die Broschüre 14 Finanzbereich hat Änderungen im Zusammenhang mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Trusts erfahren.
Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250 000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Die EStV hat wichtige materielle Änderungen ihrer Praxis publiziert. Es geht dabei einerseits um die Deklaration und um die mehrwertsteuerliche Behandlung von Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand, andererseits um die Behandlung von Mahlzeiten, die durch den Arbeitgeber an die Angestellten abgegeben werden.