MWST - Materielle Änderungen April 2020
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Gestern wurden auf der Webseite der EStV materielle Änderungen in den Informationsbroschüren zur MWST aufgeschaltet.
50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die entsprechende Anpassung des Art. 49 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) wird voraussichtlich per 1. April 2019 erfolgen.
Die ESTV hat materielle Änderungen betreffend die folgenden Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht.
Die Katze (oder besser das Kätzchen) ist aus dem Sack! Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes MWSTG verabschiedet. Die vom Bundesrat nun vorgeschlagene Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Der Bundesrat beabsichtigt mit der Revision zudem, mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu beseitigen. Die Teilrevision des MWSTG bringe für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen Änderungen, wie der Bundesrat festhält.