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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Erläuterungen Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft

29.01.2026

Die Steuerverwaltung hat einen Abgleich der Daten zusammen mit dem Grundbuchamt und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) vorgenommen und in ihre Systeme eingepflegt. Es ist daher möglich, dass Ihr aktuelles Liegenschaftsblatt im Vergleich zum Vorjahr leicht veränderte Werte aufzeigt.

Neuerungen ab Steuerperiode 2025
Die Darstellung auf dem Liegenschaftsblatt wurde für die Steuerperiode 2025 überarbeitet.

Neu kann auch bei einer fremdgenutzten Liegenschaft ein Eigenmietwert ausgewiesen sein. Der Eigenmietwert wird aufgrund Ihres rechtlichen Anteils an der Liegenschaft ausgewiesen und nicht aufgrund der tatsächlichen Nutzung. Für die Erfassung in der Steuererklärung ist jedoch nach wie vor die tatsächliche Nutzung massgebend.

→  Halten Sie zum Beispiel 1/2 der Liegenschaft in Ihrem Eigentum und nutzen diese vollständig selbst, ohne Miete zu bezahlen für den Teil, der Ihnen nicht gehört, ist der Eigenmietwert entsprechend zu verdoppeln (1/1).

→ Halten Sie zum Beispiel 1/1 der Liegenschaft in Ihrem Eigentum und vermieten diese vollständig, ist auf die Deklaration des Eigenmietwerts zu verzichten. Hingegen sind in der Steuererklärung die Mietzinseinnahmen aufzuführen.

Aus systemtechnischen Gründen können neu auch Parzellen, an welchen Sie subjektiv dinglich berechtigt sind, aufgelistet sein. Diese sind nicht mehr immer als sogenannte Kooperationsparzelle aufgeführt.

Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann die Summe der Einzelwerte gegenüber dem Total leicht abweichen. Massgebend für die Deklaration sind die Totalwerte.

Eigenmietwert
Der Eigenmietwert bemisst sich nach dem steuerlichen Brandlagerwert. Bei der direkten Bundessteuer wird der Eigenmietwert grundsätzlich nach dem Marktwertprinzip (Vergleichsmiete) berechnet. Als Basis gilt der für die Staatssteuer gültige Eigenmietwert. Dieser wird mit einem prozentualen Zuschlag von 20 % (Faktor 1.2) erhöht.

Liegenschaftsunterhalt
Ausführliche Informationen zum Liegenschaftsunterhalt finden Sie auf unserer Internetseite unter Liegenschaften

Allgemeine Hinweise
Sollten Sie auf dem Liegenschaftsblatt Unstimmigkeiten oder Mängel bei den Wertangaben feststellen, bitten wir Sie, das Informationsschreiben «Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» mit den entsprechenden Korrekturen der Steuererklärung beizulegen oder uns die Änderungen per E-Mail an spezialsteuer@bl.ch mitzuteilen.

Ursprünglich publiziert am
BL