Wir informieren Sie, dass die neue Zirkular Nr. 32 zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht wurde.
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Neue Praxisinformation des Steueramts des Kantons Bern zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften – Neue Praxis
Aktualisierung und Präzisierung der bisherigen Regelungen, insbesondere zur Abzugsfähigkeit und den steuerlichen Folgen des Erhalts von Partei- und Wahlkampfspenden: Parteispendenabzug für natürliche Personen
Das kantonale Steueramt des Kantons Solothurn hat die Abteilung Natürliche Personen neu organisiert. Die bisherige regionale Gliederung wurde per Anfang April durch eine fachlich ausgerichtete Struktur abgelöst. Die vier Standorte Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach bleiben erhalten.
Bis Ende März 2026 waren die vier regionalen Veranlagungsbehörden in Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach jeweils für die Steuerdossiers in ihren jeweiligen Bezirken zuständig. Diese Struktur stammte aus der Zeit der analogen Steuerverarbeitung. Mit der Neuorganisation wurde diese regionale Gliederung aufgehoben.
Von Regionen zu Fachbereichen
Neu erfolgt die Einteilung der Steuerdossiers nach Fachbereichen:
Der aktualisierte Beitrag erläutert, wann und in welcher Höhe Rückstellungen steuerlich zulässig sind: Rückstellungen. Weiterhin wird dargestellt, wann Einnahmen und Aufwendungen nach dem Realisationsprinzip im Steuerrecht als realisiert gelten: Realisationsprinzip im Steuerrecht
Das kantonale Steueramt hat die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife, die Weisung des Regierungsrates über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie einen Praxishinweis und eine Mitteilung im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Die Vorlage „Taxoptima“ ist Teil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von Kanton und Gemeinden ausgearbeitet und zielen auf vereinfachte Verfahren für Steuerpflichtige sowie auf effizientere Abstimmungen zwischen den Steuerverwaltungen von Kanton und Gemeinden ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth erklärt: „Die Steuerverwaltungen richten sich konsequent nach den heutigen Erwartungen.“