TG: Neuer Webauftritt der Steuerpraxis
Die Thurgauer Steuerpraxis wurde auf eine neue Plattform mit verbesserten Suchform gestellt.
Die Thurgauer Steuerpraxis wurde auf eine neue Plattform mit verbesserten Suchform gestellt.
Ab dem 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung des Kantons Thurgau zentralisiert. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeindesteuerämtern erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung Thurgau.
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
Ab 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer im Kanton Thurgau nicht mehr durch die Gemeindesteuerämter, sondern zentralisiert über die Steuerverwaltung Thurgau bearbeitet.
Die Steuerverwaltung hat ein neues Merkblatt zur Deklaration im Rahmen von Todesfällen und Erbschaften veröffentlicht. Dies, da beobachtet wurde, dass offenbar viele Steuerpflichtige Ihre unverteilten Erbschaften nicht, bzw. erst nach Erhalt einer ersten Zahlung deklarieren.
Anzahl Gemeinden mit |
---|
Der Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum ist als Einkommen steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von der Schätzungskommission ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden in der Regel periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.
Anzahl Gemeinden mit |
---|