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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Thurgau

TG - Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung kommt zustande

01.05.2010
Wie die Regierung des Kantons Thurgau gestern mitgeteilt hat, ist die kantonale Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung – Schweizer und Ausländer gleich behandeln» formell zustandegekommen. Gemäss Staatskanzlei wurde das Begehren 4240 mal (gültig) unterschrieben.Am 20. April 2010 ist der Staatskanzlei die Volksinitiative eingereicht worden. Sie verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, wie sie bis anhin unter gewissen Bedingungen zuziehenden Ausländern im Kanton Thurgau gewährt wurde. Die Staatskanzlei hat 4240 gültige Unterschriften ermittelt, nötig für die Einreichung einer Volksinitiative sind 4000 gültige Unterschriften.Am meisten Unterschriften wurden mit 967 im Bezirk Arbon gesammelt, gefolgt vom Bezirk Frauenfeld mit 806 Unterschriften. 652 Unterschriften stammen aus dem Bezirk Kreuzlingen, 649 aus dem Bezirk Bischofszell. Dahinter folgen der Bezirk Weinfelden mit 443 Unterschriften, der Bezirk Münchwilen mit 408 Unterschriften, der Bezirk Steckborn mit 221 Unterschriften sowie der Bezirk Diessenhofen, wo 98 Unterschriften gesammelt wurden.Der Grosse Rat hat nun innerhalb eines Jahres über die Initiative zu befinden.

TG - Steuerstatistik 2007

29.03.2010
Aus den soeben erschienenen Statistischen Mitteilungen «Steuerstatistik 2007: Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen» des statistischen Amtes des Kantons Thurgau geht hervor, dass die steuerbaren Einkommen und Vermögen im Kanton Thurgau zwischen 2006 und 2007 kräftig zulegten. Überproportional dazu beigetragen haben die elftausend einkommensstärksten Thurgauerinnen und Thurgauer, die im Jahr 2007 für 37 Prozent des Einkommenssteuerertrags aufkamen. Demgegenüber verfügte beinahe jeder zehnte Steuerpflichtige über kein steuerbares Einkommen, mehr als jeder zweite über kein steuerbares Vermögen.Im Kanton Thurgau erwirtschafteten im Jahr 2007 rund 150'000 Steuerpflichtige ein steuerbares Einkommen von insgesamt gut 7 Milliarden Franken. Dies sind 407 Millionen Franken oder 6,2 % mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt verfügten die Thurgauer Steuerpflichtigen im Jahr 2007 über ein steuerbares Einkommen von 46'455 Franken - rund 1'700 Franken oder 3,9 % mehr als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Teuerung von 0,7 % hatte im Jahr 2007 somit der durchschnittliche Thurgauer Steuerpflichtige real gut 3 % mehr in der Tasche als ein Jahr zuvor.

Einkommensstärkste Steuerpflichtige bringen grossen Teil der Steuererträge ein

Die Verteilung der steuerbaren Einkommen ist allerdings sehr ungleich. Etwas mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen (51,6 %) verfügt über ein steuerbares Einkommen von weniger als 40'000 Franken. Dieser Personenkreis trug 11 % zu den Einkommenssteuererträgen (Ertrag der einfachen Steuer zu 100 Prozent) bei.Ganz anders präsentiert sich das Bild am oberen Rand der Einkommensskala: Die gut 1 % der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von 200'000 Franken und mehr generierten gut 15 % des einfachen Steuerertrags, die rund 6 % der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 100'000 und 200'000 Franken kamen für weitere 22 % des einfachen Steuerertrags auf. Aber auch die mittleren Einkommensklassen (40'000 bis 100'000 Franken) trugen überdurchschnittlich zum Steueraufkommen bei.

Überproportionaler Beitrag der Selbständigerwerbenden

Die Selbständigerwerbenden machten im Jahr 2007 rund 7 % der Steuerpflichtigen aus, trugen jedoch beinahe 10 % zum einfachen Steuerertrag bei. Die zwei Drittel unselbständigerwerbende Steuerpflichtigen kamen für knapp 73 % des Steuerertrags auf. Mehr als 20 % der Steuerpflichtigen sind Rentner, auf sie entfielen im Jahr 2007 15 % des Steuerertrags.

Ansehnliche Zunahme der steuerbaren Vermögen

Das steuerbare Vermögen aller natürlichen Personen im Kanton Thurgau summierte sich im Jahr 2007 auf 31,7 Milliarden Franken, das sind 5,4 % mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt verfügten die Thurgauer Steuerpflichtigen über ein steuerbares Vermögen von mehr als 210'000 Franken - gut 6'000 Franken oder 3,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Etwas höher liegen die steuerbaren Vermögen pro Steuerpflichtigem in den Seebezirken Kreuzlingen, Steckborn und Arbon.Im Allgemeinen ist die Verteilung der Vermögen deutlich ungleicher als jene der Einkommen. 57 % der Steuerpflichtigen wiesen im Jahr 2007 kein steuerbares Vermögen aus. Die knapp 4 % der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als einer Million Franken hingegen kamen für 62 % der einfachen Vermögenssteuern auf. Praktisch der gesamte Vermögenssteuerertrag wird durch weniger als ein Drittel aller Steuerpflichtigen generiert.

Weitere Informationen

Ausführliche Statistik

TG - Regierungsrat für Abschaffung Eigenmietwert

12.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auf drei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende, einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Heimatschutzmassnahmen.Das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu. Ziel der Revision müsse sein, die Gesellschaft steuerlich zu entlasten, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dürfe nicht zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Insbesondere bei der Besteuerung des Zweitwohnungsbesitzes müssten deshalb Mechanismen eingebaut werden, die sich ausschliesslich an den tatsächlichen Steuerausfällen der Standortkantone orientierten, führt der Regierungsrat aus.Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei den Abzugsmöglichkeiten seien nachvollziehbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, da auch die wirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels zu bedenken seien. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Ersterwerb einer Liegenschaft nach wie vor steuerlich unterstützt. Damit werde indirekt auch die Erstellung und Sanierung von Immobilien gefördert, womit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten blieben, ist der Regierungsrat überzeugt. Zu bedenken sei, dass der Systemwechsel im Finanzsektor zu einer vermehrten Amortisation der Hypotheken bei den Privatkunden führen dürfte. Das Hypothekargeschäft sei insbesondere für Kantonal- und Raiffeisenbanken, aber auch für Grossbanken, nicht unerheblich.Direkt zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons TG zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

TG - Kinderbetreuungsabzug

10.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat mit einer Verordnungsänderung in Bezug auf den Kinderbetreuungsabzug eine Beschränkung beseitigt.Nach bisheriger Regelung konnte nur jemand, der einer Vollzeittätigkeit nachging, den vollen Abzug von 4000 Franken geltend machen, bei Teilzeitpensen wurde verhältnismässig gekürzt.Diese Bestimmung hat der Regierungsrat nun an die Praxis in anderen Kantonen sowie an das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern angepasst und die Einschränkung beseitigt. Neu kann der Maximalbetrag auch bei Teilzeitpensen ungeschmälert zum Abzug gebracht werden, soweit während dieser Teilzeittätigkeit tatsächlich Auslagen von mindestens 4000 Franken entstanden sind.

TG - Pauschalbesteuerung

10.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) zu ergänzen (Anpassung der Bemessung). Ausserdem hat er die Steuerverordnung so angepasst, dass eine Pauschalbesteuerung künftig widerrufen werden kann.Infolge der jüngsten politischen Diskussionen im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung hat der Regierungsrat die Steuerverordnung in diesem Punkt modifiziert und angepasst.Die Pauschalbesteuerung bemisst sich (acuh weiterhin) nach dem Lebensaufwand der in der Schweiz wohnhaften, aber nicht erwerbstätigen steuerpflichtigen Person.Die Berechnung der Steuer nach Aufwand beruhte dabei bisher auf dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige sowie das Zweifache des Pensionspreises für die Unterkunft und Verpflegung für die übrigen Steuerpflichtigen. Neu: Diese Sätze erhöhte der Regierungsrat auf das Zehn-, beziehungsweise Vierfache. Ferner hat er die Steuerverordnung dahingehend ergänzt, dass bei einer pauschal besteuerten Person, die unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Steuerbehörden gemacht hat, die entsprechende Besteuerung widerrufen und durch eine ordentliche Besteuerung ersetzt werden kann.

TG - Neue Vorlage zur Senkung des Steuersatzes

20.11.2009
Nach der Ablehnung eines proportionalen Einheitssteuersatzes («Flat Rate Tax») durch das Stimmvolk hat sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau für eine politisch breit abgestützte Doppelstrategie entschieden. Er will den Staatssteuerfuss ab 2010 um zehn Prozent senken und anschliessend mit einer Steuergesetzrevision eine strukturelle Entlastung erreichen. Dem Grossen Rat legt er eine entsprechende Botschaft vor.Mit der Vorlage zieht der Regierungsrat die Schlüsse aus der Volksabstimmung vom 27. September, verfolgt aber weiterhin die eingeschlagene Finanz- und Steuerpolitik. Einleitend weist er in der Botschaft auf den höchst erfreulichen Eigenkapitalbestand von Kanton und Gemeinden hin. So verfügt der Kanton über ein Eigenkapital von rund 260 Mio. Franken und zusätzliche Reserven von 150 Mio. Franken, insgesamt also über 400 Mio. Franken oder rund 95 Steuerprozente.Die Politischen Gemeinden weisen ein Eigenkapital von über 230 Mio. Franken auf und die Schulgemeinden von rund 172 Mio. Franken. Angesichts dieser Reserven erachtet es der Regierungsrat auch nach der gescheiterten Volksabstimmung als notwendig, einen Teil davon den Steuerpflichtigen in Form von nachhaltigen Steuersenkungen zurückzuerstatten.

Stuerfusssenkung bereits für Steuerperiode 2010

Die Steuerfusssenkung von zehn Prozent soll bereits in der Steuerperiode 2010 wirksam werden. Für den Kanton ergeben sich dadurch Mindereinnahmen von 43 Mio. Franken im Jahr. Die nachfolgende Steuergesetzrevision will der Regierungsrat grundsätzlich per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Insbesondere die zwingend umzusetzenden Bundesrechtsvorgaben machen eine rasche Realisierung notwendig. Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und mit Rücksicht auf die Gemeinden behält sich der Regierungsrat allerdings vor, den neuen Einkommenssteuertarif erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.Kernpunkt der Steuergesetzrevision ist eine Straffung der Tarifstufen von bisher elf auf neu sieben. Gleichzeitig soll der Grenzsteuersatz von neun auf acht Prozent gesenkt werden. Neu soll zudem ein Vollsplitting das bisherige Teilsplitting für gemeinsam besteuerte Ehepaare ablösen. Zugleich sollen mit der Vorlage die unbestrittenen Teile der Unternehmenssteuerreform II sowie weitere, zwingend umzusetzende Vorgaben aus dem Bundesrecht in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.Durch die Einkommenssteuertarifanpassung, die insbesondere den Mittelstand entlastet, sowie die Umsetzung von Bundesrecht werden Mindereinnahmen von insgesamt 48,1 Millionen Franken erwartet. Davon entfallen 43,6 Mio. Franken allein auf die Anpassung der Tarifstufen. Für den Kanton ist mit Mindereinnahmen (inkl. Beiträge an die Schulgemeinden) von 28 Mio. Franken zu rechnen, für die Politischen Gemeinden von 9,9 Mio. Franken, für die Schulgemeinden von 7,3 Mio. Franken sowie für die Kirchgemeinden von 2,9 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

TG - Konstruktiver runder Tisch zur Steuerpolitik

26.10.2009
Auf Einladung und unter der Einleitung von Finanzdirektor Bernhard Koch diskutierten am Freitag, 23. Oktober, rund 25 Personen aus der kantonalen Politik eine gemeinsame Steuerstrategie. Sie suchten in einer konstruktiven Atmosphäre nach Lösungen nach dem Nein des Thurgauer Stimmvolkes zur Flat Rate Tax am 27. September. Weitgehend einig waren sich die Teilnehmer, dass sowohl eine Steuerfusssenkung als auch eine Steuergesetzrevision angezeigt sei. Über die Höhe der Steuerfusssenkung und den Zeitpunkt der Steuergesetzrevision konnte allerdings noch keine Einigung erzielt werden.

TG - Keine Flat Rate Tax

28.09.2009
Der Kanton Thurgau führt keinen einheitlichen Steuersatz für alle Einkommen ein. Die Stimmberechtigten haben die Flat Rate Tax mit 29'932 Nein zu 23'196 Ja abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 40,2 Prozent. Regierung und Grosser Rat wollten künftig alle Einkommen unabhängig von ihrer Höhe mit 6 Prozent einfacher Staatssteuer belasten (Flat Rate Tax). Kanton und Gemeinden hätte diese Systemänderung rund 94 Mio. Franken gekostet. Die Opposition kam einerseits von SP und Grünen, die weiterhin hohe Einkommen stärker besteuern wollten als tiefe. Andererseits wehrten sich auch Bürgerliche gegen die Flat Rate Tax, die befürchteten, Gemeinden und Schulen würde zuviel Geld entzogen.

TG - Einsicht in Steuerakten

24.09.2009
Thurgauer Steuerakten können von öffentlichen Organen leichter eingesehen werden.Im Thurgau können öffentliche Organe leichter als bisher in Steuerakten Einsicht nehmen. Die Kantonsregierung hat die Verordnung zum Steuergesetz so angepasst, dass es dafür künftig keiner Strafermittlung mehr bedarf.Bisher konnte das Departement für Finanzen und Soziales aus wichtigen Gründen öffentlichen Organen Auskünfte aus den Steuerakten erteilen oder die Veranlagungsbehörden dazu ermächtigen. Das galt vor allem für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Eröffnung einer Strafuntersuchung sowie die Anordnung der Aktenöffnung durch den Richter.Neu heisst es in der Verordnung, ein «wichtiger Grund» liege vor, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunft über die Steuerdaten bestehe.Ein solches Interesse ist gegeben, wenn die Auskunft über die Steuerdaten für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe notwendig ist, nicht auf andere Art beschafft werden kann und keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen darstellt.