Zentralisierung der Quellensteuer
Ab 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer im Kanton Thurgau nicht mehr durch die Gemeindesteuerämter, sondern zentralisiert über die Steuerverwaltung Thurgau bearbeitet.
Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeinden erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung Thurgau. Dies soll den administrativen Aufwand für Arbeitgeber sowie auch für die Steuerverwaltung vereinfachen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie in Zukunft alle Unterlagen, welche die Quellensteuer betreffen, beispielswiese Anmeldeformulare oder Abrechnungsformulare, direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Thurgau senden müssen. Gleichzeitig erhalten Sie nur noch eine Quellensteuerverfügung sowie eine Rechnung für alle Ihre Arbeitnehmenden im Kanton Thurgau.