DBA Angola: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Angola verabschiedet.
Das DBA entspricht weitgehend dem DBA-Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Abkommenspraxis in diesem Bereich. Es vermeidet die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Einkommenssteuern, beispielsweise bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Das DBA trägt weiter den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor, die verhindern soll, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Angola ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es in der Schweiz noch vom Parlament und in Angola von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
Dokumente
- Botschaft über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Angola (PDF, 285 kB)
- DBA zwischen der Schweiz und Angola (PDF, 337 kB)