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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Schaffhausen

SH - Studie zur Steuerbelastung

15.08.2013
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen legte kürzlich dem Parlament die mit dem erheblich erklärten Postulat "Bürger und KMUs von Abgaben und Gebühren entlasten" verlangte Studie über die aktuelle Gebühren- und Abgabenbelastung im Kanton Schaffhausen vor.

Effektive Zunahme der Belastung

Mit dem Postulat war der Auftrag zu erfüllen, nach wissenschaftlichen Methoden die «Abgabenbelastung» zu messen und die Entwicklung in den letzten 15 Jahren der Abgabenbelastung aufzuzeigen. Der Auftrag wurde mit der Vermutung begründet, die Gesamtbelastung sei in den letzten Jahren eher gestiegen. Diese Vermutung wird durch die Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bestätigt. Die Abgabenbelastung betrug 1996 noch rund 35 Prozent des BIP und stieg bis 2010 auf rund 37 Prozent des BIP. Wird die Entwicklung der Abgabenbelastung nach Empfänger – und damit auch nach der Körperschaft beziehungsweise Sozialversicherung, welche die Entwicklung allenfalls beeinflussen kann – detailliert, so zeigt sich, dass sich im Untersuchungszeitraum die an den Kanton und die Gemeinden geleisteten Abgaben in Prozent des BIP seit 1996 von rund 12 Prozent auf 10 Prozent reduziert haben. Die Zunahme der Abgabenbelastung wird in der Studie auf die Zunahme der Zahlungen an die (nicht staatlichen) Sozialversicherungen sowie die Fiskalzahlungen an den Bund zurückgeführt. Die Beiträge an die staatlichen Sozialversicherungen entwickelten sich ungefähr im Gleichschritt zum BIP.Die Abgaben an den Kanton und die Gemeinden weisen zwischen 1996 und 2010 (zu Preisen von 2010) auch in absoluten Zahlen mit knapp 7'443 Franken (1996) zu 7'686 Franken (2010) pro Kopf ein geringes Wachstum aus. Es gibt somit aufgrund dieser Zahlen keine Evidenz, wonach durch verursachergerechte Gebühren der vom Kanton und von den Gemeinden beeinflussbare Teil der Staatsquote insgesamt angewachsen wäre.

Beeinflussung nur teilweise möglich

Mit dem Postulat werden gestützt auf die Analyse Vorschläge zur Senkung von Abgaben und Gebühren erwartet. Von den in der Studie festgestellten Abgaben lässt sich nur rund ein Siebtel der gesamten Abgabenlast formell durch den Kanton beeinflussen. Materiell engen sich die Möglichkeiten noch weiter ein, weil zahlreiche der vom Kanton zu erfüllenden Aufgaben durch das Bundesrecht beziehungsweise das übergeordnete Recht ganz oder teilweise vorgegeben sind. Die Möglichkeiten zur substanziellen Entlastung sind damit für den Kanton beschränkt. Das gilt sinngemäss auch für die Gemeinden. Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons sieht der Regierungsrat zur Zeit keine Möglichkeiten, die Abgaben und Gebühren zu senken oder ein entsprechendes Programm vorzulegen. Im Vordergrund steht die verfassungsmässige Pflicht, den Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten.

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SH und ZH - Steuerinitiativen sollen ungültig erklärt werden

14.02.2013
Die Regierungsräte der Kantone Schaffhausen und Zürich beantragen den jeweiligen Kantonsräten die Ungültigerklärung von Initiativen, welche die Umverteilung von Steuerlasten anstreben. Im Kanton Schaffhausen betrifft dies die Initiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)», im Kanton Zürich die Initiative «STEUERBONUS FÜR DICH (Kantonale Volksinitiative für eine direkte Steuererleichterung für die unteren und mittleren Einkommen)».

SH – Bundesrechtswidrigkeit und unklare Formulierung

Mit der Initiative sollen die höheren Einkommen stärker besteuert werden. Konkret wird die (Wieder-) Einführung einer Tarifstufe von 13 % für steuerbare Einkommensteile von 210'100 bis 434'100 Franken verlangt. Die Initiative sei, wie der Regierungsrat schreibt, allerdings unklar formuliert.Es ist gemäss Regierungsrat offen, ob die Initianten einen neuen Art. 38 des Steuergesetzes beantragen, der sich auf den Tarif beschränkt und damit die bisherigen zusätzlichen Regelungen wie das Steuersplitting, das Halbsatzverfahren usw. aufhebt. Dadurch würde das Schaffhauser Steuergesetz in diesem Punkt bundesrechtswidrig. Der Kanton Schaffhausen käme der Verpflichtung, die Steuer für Ehegatten im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen angemessen zu ermässigen, nicht mehr nach.Der Regierungsrat führt weiter aus, dass selbst wenn man annehme, mit der Initiative solle einzig eine zusätzliche Progressionsstufe für höhere Einkommen eingeführt werden, führe dies, weil in jedem Fall keine Änderung der weiteren Absätze von Art. 38 des Steuergesetzes beantragt wurde, im Bereich der neuen Progressionsstufe zur Konstellation, dass Eheleuten ohne ersichtlichen Grund das Splitting verwehrt werde, und damit auch in diesen Fällen zu einer rechtswidrigen Besteuerung.Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, da sie dem Bundesrecht widerspreche.Materiell ist der Regierungsrat der Ansicht, dass, je nach Auslegung der Initiative, diese gar zu einer massiven Steuererhöhung für Familien führen würde.

ZH – Gutachten von Prof. Felix Uhlmann zeigt Verfassungswidrigkeit und tendenziell vollständige Ungültigkeit der Steuerbonus-Initiative

Der Regierungsrat des Kantons Zürich stützt sich im Zusammenhang mit seinem Antrag auf Ungültigkeit auf ein Gutachten, dass er bei Prof. Felix Uhlmann in Auftrag gegeben hat.Felix Uhlmann kommt darin zum Schluss, dass verschiedene Teile der Initiative verfassungswidrig seien. So gelte dies für die «Sprünge» in der Besteuerung der Einkommen ab CHF 100'000 (resp. ab CHF 150'000) sowie für die Umverteilungssteuer im Grenzbereich von CHF 3 resp. 5 Mio. Weiter sei dies auch die Privilegierung von Genossenschaften und mutmasslich die Übertragbarkeit des Steuerbonusses auf Folgejahre der Fall.In anderen Bereichen, so Uhlmann weiter, führe die Initiative möglicherweise in Einzelfällen zu exzessiver, rechtsungleicher Besteuerung.Da die mutmasslich ungültigen, da verfassungswidrigen Teile zumindest teilweise die Essenz der Initiative beträfen, sei eine einfache Streichung der unzulässigen Teile praktisch nicht möglich, und der Kantonsrat müsste die Initiative quasi umgestalten. Dies könne aber nicht die Aufgabe des kantonsrat sein. Zudem wären wohl auch Verschiebungen zu erwarten, die von den Initianten gar nicht gewollt wären. Aus diesem Grund sieht Uhlmann die vollständige Ungültigerklärung als empfehlenswert.

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SH – Feuerwehrsold bis CHF 7'000 steuerfrei (ab 1.1.2013)

04.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Anpassung der Steuergesetzgebung vorgenommen. Einkünfte bis 7'000 Franken aus der Tätigkeit in einer Milizfeuerwehr sind ab dem 1. Januar 2013 steuerfrei. Hintergrund der neuen Regelung ist eine neue Bestimmung auf Bundesebene über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes.

Höherer Abzug im Kanton Schaffhausen als auf Bundesebene

Für die direkte Bundessteuer wurde der Freibetrag auf 5'000 Franken festgesetzt. Auf kantonaler Ebene erscheint angesichts der vergleichsweise tiefen Entschädigungen für Tätigkeiten in einer Milizfeuerwehr im Kanton Schaffhausen ein Freibetrag von 7'000 Franken angemessen.Würde das kantonale Recht erst auf einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2013 angepasst, müsste der Feuerwehrsold vollumfänglich besteuert werden. Darum hat der Regierungsrat gestützt auf seine Notrechtskompetenz gemäss Kantonsverfassung die entsprechende vorläufige Regelung getroffen.Diese ist bei der nächsten Teilrevision des Steuergesetzes durch ordentliches Gesetzesrecht abzulösen.

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich. 

SH - Steuergesetzrevision rückwirkend in Kraft gesetzt

14.03.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat, nachdem die Referendumsfrist abgelaufen ist, die vom Kantonsrat am 5. Dezember 2011 beschlossene Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Gesetzesvorlage siehe unten) rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die im Rahmen der Revision ebenfalls angepassten Bestimmungen über die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen treten erst am 1. Januar 2013 in Kraft.Die Gesetzesänderung beinhaltet zum grössten Teil Anpassungen, welche auf Grund von Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind, wie bspw.
  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien oder
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

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SH - Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012

18.10.2011
Am vergangenen 25. September hat das Stimmvolk des Kantons Schaffhausen der Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» zugestimmt. Die Initiative wird, wie der Regierungsrtat des Kantons Schaffhausen heute mitteilt, bereits auf Anfang 2012 umgesetzt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. 

SH - Pauschalbesteuerung wird abgeschafft (mit Kurzkommentar)

26.09.2011
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am Wochenende an der Urne beschlossen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schaffhausen folgt damit dem Kanton Zürich, der die Besteuerung nach dem Aufwand bereits vor einiger Zeit abgeschafft hatte.

Kommentar: Signalwirkung für St. Gallen?

Während im Kanton Schaffhausen nur 5 Ausländische Personen von dieser Besteuerungsart profitieren und damit vom Abstimmungsresultat betroffen sein werden, hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen die ungleich grössere Tragweite. Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen wird am 27. November über eine analoge Initiative abstimmen.Man kann natürlich nur mutmassen, wie gross die Ausstrahlung des Schaffhauser Resultats auf die Stimmung im Kanton St. Gallen ist. Jedoch dürfte in Regierungs- und Kantonsrat, die auch im Kanton St. Gallen die Initiative geschlossen bekämpfen und dem Begehren mittels eines den [intlink id="pauschalbesteuerung-finanzdirektorenkonferenz-schlagt-reformen-vor" type="post"] Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz[/intlink] folgenden Gegenvorschlages den Wind aus den Segeln zu nehmen versuchen, das Resultat aus Schaffhausen nicht gerade freudig aufgenommen worden sein. Auch im Kanton Schaffhausen stand ein entsprechender Gegenvorschlag zur Abstimmung. Dieser wurde zwar ebenfalls angenommen, jedoch entschied sich das Volk in der Stichfrage doch deutlich für die Annahme der Initiative.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig