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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Progression

SH – Reichtumssteuerinitiative ist zustandegekommen

08.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat am 6. November die am 26. Oktober 2012 eingereichte kantonale Volksinitiative " für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichtumssteuerinitiative)" als zustande gekommen erklärt.Die kantonale Gesetzesinitiative der AL Schaffhausen fordert die Wiedereinführung der 13 Progressionsstufe ab 210'000 Franken Jahreseinkommen.Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'060 gültige Unterschriften auf sich. 

ZH - Kalte Progression: Künftig zweijährlich automatischer Ausgleich

17.11.2011
Ab 2014 soll es bei der Anpassung der Steuertarife und der Steuerabzüge an die aufgelaufene Teuerung keinen Ermessensspielraum mehr geben. Der Regierungsrat will die kalte Progression von diesem Zeitpunkt an neu alle zwei Jahre automatisch ausgleichen. Dies beantragt er dem Kantonsrat.Zürich war 1987 der erste Kanton, der den Ausgleich der kalten Progression in sein Steuergesetz aufgenommen hat. Gemäss der bisherigen Regelung im Kanton Zürich konnte der Regierungsrat die Teuerung in den Steuertarifen und Steuerabzügen ausgleichen, wenn diese 4 Prozent erreicht hatte. Eine Pflicht zum Ausgleich hatte der Regierungsrat bei einer Teuerung von 7 Prozent. In beiden Fällen war jeweils der Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Änderung massgebend.

Anders als bei Bundessteuer und in anderen Kantonen kein jährlicher Ausgleich

Der Bund hat inzwischen für die direkte Bundessteuer auf Anfang 2011 einen automatischen jährlichen Ausgleich der kalten Progression eingeführt. Auch andere Kantone wie z.B. der Kanton Thurgau sehen den jährlichen Ausgleich vor. Der Zürcher Regierungsrat beantragt nun dem Kantonsrat, das Steuergesetz so zu ändern, dass die kalte Progression jeweils zwingend auf Beginn jeder zweijährigen Steuerfussperiode hin ausgeglichen werden muss, und zwar unabhängig von der Höhe der aufgelaufenen Teuerung. Massgebend ist der Stand des Landesindexes im Mai des Vorjahres. Einzig bei einer negativen Teuerung erfolgt kein Ausgleich.Sofern der Regierungsrat die Gesetzesänderung vor Mitte 2013 in Kraft setzen kann, wird der automatische Ausgleich der kalten Progression erstmals für die Steuerfussperiode 2014/15 angewendet, mit dem Stand der Teuerung vom Mai 2013.

Heiratsstrafe - Bundesrat für bestmögliche Beseitigung

12.10.2011
Der Bundesrat will möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelationen zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren sowie zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Er hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis zur Sommerpause 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Einerseits sollen Ehepaare nicht stärker besteuert werden als Konkubinatspaare. Andererseits sollen Einverdienerehepaare nur soweit stärker als Zweiverdienerehepaare belastet werden, als es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: Die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (die so genannte „Heiratsstrafe“) und unausgewogene Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren.

Bundesgericht: Abweichung von weniger als 10% heute zulässig

Bei der direkten Bundessteuer wird heute ein Teil der verheirateten Zweiverdiener- und Rentnerpaare steuerlich schlechter behandelt als gleichsituierte Konkubinatspaare. Soweit diese Mehrbelastung 10 Prozent oder mehr beträgt, widerspricht dies dem Verfassungsgebot der Rechtsgleichheit, wie dies das Bundesgericht bereits im Jahre 1984 festgestellt hat. Mit der Einführung der so genannten Sofortmassnahmen im Jahre 2008 konnten wichtige Verbesserungen erzielt werden. Trotzdem werden rund 80'000 erwerbstätige Ehepaare nach wie vor steuerlich höher belastet als Konkubinatspaare. Dabei handelt es sich namentlich um Zweiverdienerehepaare mit einem Nettoeinkommen ab 80'000 Franken (ohne Kinder) respektive ab 120'000 Franken (mit Kindern). Daneben sind aber auch Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50'000 Franken betroffen.

Korrekturmechanismus zur Beseitigung der „Heiratsstrafe"

Diese verfassungswidrige Mehrbelastung soll mittels eines gesetzlichen Korrekturmechanismus beseitigt werden, der so genannten alternativen Belastungsrechnung. Dabei berechnet die Steuerbehörde in einem ersten Schritt weiterhin die Steuerbelastung bei gemeinsamer Veranlagung gemäss dem geltenden Verheiratetentarif. In einem zweiten Schritt errechnet sie neu eine alternative Steuerbelastung. Es werden die Erwerbs- und Pensionseinkommen individuell den Ehegatten zugewiesen, die übrigen Erträge hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt und der Tarif für Alleinstehende angewendet. Massgebend ist sodann die tiefere der beiden errechneten Belastungen. Auf diese Weise kann die Heiratsstrafe in nahezu allen Fällen beseitigt werden.

Problem: Mehrbelastungen allenfalls für Einverdienerehepaare

Durch die Einführung der alternativen Belastungsrechnung ändert sich in administrativer Hinsicht für die Steuerpflichtigen nichts Grundsätzliches. Ehegatten füllen weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung aus und werden weiterhin gemeinsam veranlagt. Für die Veranlagungsbehörde hat die für die Ehepaare auszuführende Kontrollrechnung hingegen einen gewissen administrativen Mehraufwand zur Folge, die Abläufe dürften sich aber nach der Informatikumstellung weitgehend automatisieren lassen. Die finanziellen Konsequenzen der Einführung der alternativen Belastungsrechnung werden vom Bundesrat noch eingehender diskutiert,Ebenfalls vertieft geprüft werden mögliche finanzielle Auswirkungen, welche eine Einführung eines neuen Abzugs für Einverdienerehepaare mit sich bringen würde. Die Einführung eines solchen Abzugs wirkt der übermässigen Mehrbelastung von Einverdiener- gegenüber Zweiverdienerehepaaren entgegen.

Kalte Progression - EFD veröffentlicht aktualisierten Vorabdruck der Verordnung zur kalten Progression bei der Bundessteuer 2012

10.10.2011
Ddas Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte bereits vor rund einem Monat einen Vorabdruck der Verordnung über die kalte Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2012 publiziert. Darin wurden die Folgen der kalten Progression beim Abzug für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien nicht ausgeglichen. Dieser Ausgleich wurde nachgeholt und ein entsprechend aktualisierter Vorabdruck des Verordnungstextes aufgeschaltet.

ZH - Steuerinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton»

04.12.2009
Regierungsrat beantragt Ablehnung.Mit der am 25. März 2009 eingereichten kantonalen Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich» wird eine Halbierung der Steuersätze für die Progressionsstufen des Vermögenssteuertarifs und damit eine Halbierung der Vermögenssteuer verlangt. In seiner Stellungnahme zur Volksinitiative beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Kanton Zürich, im Vergleich zu den Nachbarkantonen, für untere und mittlere Vermögen zwar eine günstige Belastung, für sehr hohe Vermögen jedoch die höchste Belastung vorsehe. Im interkantonalen Steuerwettbewerb komme erschwerend hinzu, dass Steuerpflichtige mit sehr hohen Vermögen in der Regel auch über sehr hohe Einkommen verfügten, bei denen der Kanton Zürich im Vergleich mit den anderen Kantonen ebenfalls zurückfalle.Diesem Umstand werde jedoch in der Steuergesetzrevision zur Steuerentlastung für natürliche Personen Rechnung getragen, die der Kantonsrat am 30. März 2009 beschlossen hat. Nachdem dagegen sowohl das Kantonsratsreferendum ergriffen wurde als auch zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingerecht wurden, findet die Volksabstimmung über die Steuergesetzrevision voraussichtlich im Juni 2010 statt.Weiter weist der Regierungsrat auf die hohen Steuerausfälle hin, die mit einer Halbierung der Steuersätze für die Progressionsstufen des Vermögenssteuertarifs verbunden wären. Ausgehend von den Budgetjahren 2009 und 2010 bzw. den Planjahren 2011-2013 würden sich diese Steuerausfälle für die Staatssteuer in einer Bandbreite zwischen rund 240 und 290 Millionen Franken bewegen.Solche Steuerausfälle seien jedoch im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage des Kantons, aber auch vor dem Hintergrund der mit der Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 verbundenen Steuerausfälle, abzulehnen. Zudem hätte die Volksinitiative auch bei den Gemeindesteuern entsprechende Ausfälle zur Folge.Der Regierungsrat lehnt daher die Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton» ab.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zürich

Steuererleichterung von gegen 2 Milliarden

01.10.2009
Nach der Reform der Mehrwertsteuer haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession jetzt auch die beiden Vorlagen für den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern definitiv verabschiedet. Ehepaare profitieren zusätzlich von der Milderung der so genannten Heiratsstrafe.

Vorzeitiger Ausgleich der kalten Progression im Steuerjahr 2011

Im Steuerjahr 2011 werden die Folgen der kalten Progression vorzeitig ausgeglichen. Danach werden die Tarife und Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst statt wie bisher erst bei einer Teuerung von 7 Prozent. Die Folgen der kalten Progression werden damit rascher und häufiger ausgeglichen als nach geltendem Recht. Die Massnahme dürfte bei der direkten Bundessteuer 2012 zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von rund 360 Millionen Franken führen.

Verbesserte Steuergerechtigkeit für Familien und Ehepaare

Ebenfalls in den Schlussabstimmungen der Herbstsession definitiv verabschiedet wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Durch den neuen Elterntarif wird der Steuerbetrag für Ehepaare und allein erziehende Personen um 250 Franken pro Kind reduziert. Für fremd betreute Kinder können künftig maximal je 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die heute bereits bestehenden kinderrelevanten Abzüge bleiben unverändert. Die Massnahmen dürften bei der direkten Bundessteuer bereits ab 2012 zu Entlastung der Steuerpflichtigen von bis zu 600 Millionen Franken führen.Bereits in Kraft sind die Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe führt bei der direkten Bundessteuer 2010 zu Steuerentlastungen von insgesamt 650 Millionen Franken. Sofortmassnahmen und Familiensteuerreform zusammen werden die Familien voraussichtlich um über 1 Milliarde Franken entlasten.

Entlastungen durch Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer

Auch das komplett revidierte Mehrwertsteuergesetz führt ab Anfang 2010 zu Steuerentlastungen. Diese belaufen sich auf gegen 200 Millionen Franken jährlich.Ab 2010 führen zudem auch die Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform II, die in der Volksabstimmung vom Februar 2008 angenommen wurde, zu Entlastungen bei der direkten Bundessteuer von rund 60 bis 80 Millionen Franken.

Befristete Mehreinnahmen durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ab 2011

Am 27. September haben Volk und Stände einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Die Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken, die ab 2011 erwartet werden, fliessen indessen nicht in die allgemeine Bundeskasse, sondern sind für die Sanierung der Invalidenversicherung bestimmt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis 2017 befristet. Sie relativiert den Entlastungseffekt der jüngsten Steuerreformen nur marginal. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 0,17 Prozent des Haushalteinkommens.

Kalte Progression und Familienbesteuerung

24.09.2009
Die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer werden auf Anfang 2011 und hernach jährlich ausgeglichen. Auf Antrag der Einigungskonferenz hat sich der Nationalrat am Donnerstag stillschweigend dem Ständerat angeschlossen.Drei Mal hatte die grosse Kammer für die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 votiert, um die Kaufkraft der Haushalte in der Krise möglichst rasch zu stärken. Ebenso oft bestand der Ständerat auf dem 1. Januar 2011, weil er Rücksicht auf die Umstellungsprobleme der Kantone und auf die Staatsfinanzen nehmen wollte.In der Einigungskonferenz konnte sich nun der Ständerat durchsetzen, dem auch am gleichzeitigen Inkrafttreten der Vorlage mit jener zur Familienbesteuerung lag. Seine Zustimmung zum Einigungsantrag war deshalb eine Formalität. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag in beiden Räten.

Korrektur der Folgen der kalten Progression neu jedes Jahr

Nach dem Beschluss der Räte werden Tarife und Abzüge künftig nicht erst dann korrigiert, wenn die aufgelaufene Teuerung 7 Prozent erreicht hat. Neu sorgt ein jährlicher Ausgleich dafür, dass die Steuerzahler nicht allein wegen des Teuerungsausgleichs auf den Einkommen schärfer besteuert werden, ohne dass ihre Kaufkraft zugenommen hat.Im Falle einer negativen Teuerung werden die Tarife und Abzüge nicht angepasst.Der nächste Ausgleich erfolgt dann auf der Basis der letzten Korrektur.Der Ausgleich der kalten Progression dürfte den Fiskus rund 300 Millionen Franken kosten. Letztmals wurde die kalte Progression mit dem Steuerjahr 2006 im Umfang von 7,6 Prozent korrigiert, was für den Bund Mindereinnahmen von 540 Millionen Franken bedeutete. Ende 2008 erreichte die aufgelaufene Teuerung 4,4 Prozent.

Familienbesteuerung – Entlastung mit Steuerrabatt und Steuerabzügen für Fremdbetreuung

Anfang 2011 tritt auch die Entlastung der Familien mit Kindern in Kraft. Diese Vorlage bringt einen Elterntarif mit einem Steuerrabatt von 250 Franken pro Kind und beim steuerbaren Einkommen einen Abzug von maximal 10'000 Franken für die Fremdbetreuung der Kinder. Die Mindereinnahmen betragen 500 Millionen für den Bund und 100 Millionen für die Kantone.