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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Invalidenversicherung

SZ - Neues Merkblatt

25.06.2014
Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat ein neues Merkblatt zur Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen sowie zur steuerlichen Behandlung von Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit veröffentlicht. Das neue Merkblatt soll die Praxis zur Besteuerung in diesen Bereichen darstellen.

Der Inhalt im Überblick

Das neue Merkblatt behandelt überblickmässig die Besteuerung in folgenden Bereichen:
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Unfallversicherung (Private / UVG / SUVA)
  • Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
  • Krankenversicherung (KV)
  • Militärversicherung (MV)
  • Lebensversicherungen (Säule 3b)
  • Leibrenten (freiwillige Vorsorge)
  • Zeitrentenversicherung
  • Leistungen aus Haftpflichtrecht
  • Opferhilfe (OHG)
  • Sachversicherung
  • Vorsorgeleistungen aus dem Ausland
  • Versicherungsprämien und -leistungen bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Allgemeines
  • Abgrenzungspraxis
  • Steuerliche Behandlung von Leistungen aus Geschäftsversicherungen

Steuererleichterung von gegen 2 Milliarden

01.10.2009
Nach der Reform der Mehrwertsteuer haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession jetzt auch die beiden Vorlagen für den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern definitiv verabschiedet. Ehepaare profitieren zusätzlich von der Milderung der so genannten Heiratsstrafe.

Vorzeitiger Ausgleich der kalten Progression im Steuerjahr 2011

Im Steuerjahr 2011 werden die Folgen der kalten Progression vorzeitig ausgeglichen. Danach werden die Tarife und Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst statt wie bisher erst bei einer Teuerung von 7 Prozent. Die Folgen der kalten Progression werden damit rascher und häufiger ausgeglichen als nach geltendem Recht. Die Massnahme dürfte bei der direkten Bundessteuer 2012 zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von rund 360 Millionen Franken führen.

Verbesserte Steuergerechtigkeit für Familien und Ehepaare

Ebenfalls in den Schlussabstimmungen der Herbstsession definitiv verabschiedet wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Durch den neuen Elterntarif wird der Steuerbetrag für Ehepaare und allein erziehende Personen um 250 Franken pro Kind reduziert. Für fremd betreute Kinder können künftig maximal je 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die heute bereits bestehenden kinderrelevanten Abzüge bleiben unverändert. Die Massnahmen dürften bei der direkten Bundessteuer bereits ab 2012 zu Entlastung der Steuerpflichtigen von bis zu 600 Millionen Franken führen.Bereits in Kraft sind die Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe führt bei der direkten Bundessteuer 2010 zu Steuerentlastungen von insgesamt 650 Millionen Franken. Sofortmassnahmen und Familiensteuerreform zusammen werden die Familien voraussichtlich um über 1 Milliarde Franken entlasten.

Entlastungen durch Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer

Auch das komplett revidierte Mehrwertsteuergesetz führt ab Anfang 2010 zu Steuerentlastungen. Diese belaufen sich auf gegen 200 Millionen Franken jährlich.Ab 2010 führen zudem auch die Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform II, die in der Volksabstimmung vom Februar 2008 angenommen wurde, zu Entlastungen bei der direkten Bundessteuer von rund 60 bis 80 Millionen Franken.

Befristete Mehreinnahmen durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ab 2011

Am 27. September haben Volk und Stände einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Die Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken, die ab 2011 erwartet werden, fliessen indessen nicht in die allgemeine Bundeskasse, sondern sind für die Sanierung der Invalidenversicherung bestimmt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis 2017 befristet. Sie relativiert den Entlastungseffekt der jüngsten Steuerreformen nur marginal. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 0,17 Prozent des Haushalteinkommens.