Nachzahlungen im Säule 3a: Änderungen ab 2026
06.10.2026
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Präzisierung zur Praxis veröffentlicht. Dabei geht es um die internationale Steuerausscheidung von Beiträgen an die AHV/IV/EO (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a).