Nachzahlungen im Säule 3a: Änderungen ab 2026
06.10.2026
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 