Erinnerung an die Erklärung zur Schweizer Ergänzungssteuer (QDMTT) für Grosskonzerne

Seit dem 1. Januar 2024 ist in der Schweiz die Verordnung über die Mindestbesteuerung von Grossunternehmen (SR 642.161) in Kraft getreten.
Die betroffenen schweizerischen Rechtsträger müssen sich selbstständig registrieren und ihre Erklärung über die Online-Anwendung OMTax einreichen.
Die Frist für die erste Erklärung zur Ergänzungssteuer endet am 30. Juni 2026 für multinationale Unternehmensgruppen, deren konsolidierte Jahresabschlüsse am 31. Dezember abgeschlossen werden.
Die betroffenen Rechtsträger werden aufgefordert, sich vor diesem Stichtag über die Anwendung OMTax zu registrieren, um die Einreichungsfrist einhalten zu können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in unserem Informationsbroschüre und auf der Webseite der Eidgenossenschaft.