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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Bussen abziehen

Vernehmlassung des Vorentwurfs des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern

17.03.2021

In seiner Sitzung vom 16. März 2021 hat der Staatsrat die Vernehmlassung erteilt, den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angepasst werden, die sich auf die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen beziehen. Die vorliegende Revision schreibt darüber hinaus die langjährige Praxis der Kantonalen Steuerverwaltung fest, wonach bei Überführung eines Grundstücks vom Geschäfts- ins Privatvermögen auch dann ein Steuerabschlag von 50 % (für die Kantonssteuer) möglich ist, wenn das Grundstück anschliessend unentgeltlich an ein Kind übertragen wird. Der Frist der Vernehmlassung läuft am 14. Juni 2021 ab.

FR

Kann man Bussen von der Steuer abziehen?

22.09.2014

Der Bundesrat hat einen Bericht über die steuerliche Behandlung von Bussen verabschiedet. Grundsätzlich wird darin festgehalten, dass Bussen Strafcharakter haben und somit nicht von den Steuern abgezogen werden können. Gleiches gilt für finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter. In Abzug gebracht werden können jedoch gewinnabschöpfende Sanktionen, die einen widerrechtlich erwirtschafteten und steuerbaren Gewinn abschöpfen.