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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Verzugszins

ZH - Vergütungszins sinkt auf 1.5%

17.11.2011
Der Zürcher Regierungsrat hat den Vergütungszins neu festgelegt. Er sinkt ab nächstem Jahr (ab dem 1.1.2012) von 2,0% auf 1,5%. Diesen Zins schreiben die Steuerämter den Steuerpflichtigen gut, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder wenn sie auf Grund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Auch der reduzierte Zinssatz liegt weiterhin deutlich über den üblichen Ansätzen für Sparguthaben bei Banken.Mit diesem attraktiven Angebot will der Regierungsrat für die Steuerpflichtigen einen Anreiz schaffen, die Steuern möglichst frühzeitig zu bezahlen, das heisst vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres. Bis zu diesem Datum werden bereits einbezahlte Beträge mit 1,5% verzinst, darüber hinaus auch jene Beträge, die das Steueramt auf Grund der Schlussrechnung zurückzahlt.

Auch Ausgleichszinssatz wird reduziert

Im Gegenzug hat der Regierungsrat auch den Ausgleichszins von 2,0% auf 1,5% reduziert. Dieser geht zu Lasten der Steuerpflichtigen. Das Steueramt wendet diesen Zinssatz für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern (30. September) und dem Eingang der definitiven Schlussrechnung an, ebenso für jene Beträge, um welche die definitive Steuerrechnung höher ausfällt als die provisorische.Gleich belassen hat der Regierungsrat hingegen den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechnungen: Er beträgt weiterhin 4,5% und wird säumigen Steuerpflichtigen nach 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung verrechnet.

BE - Steuerrechnung: dritte Rate 2009 wird fällig

16.11.2009
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen 530'000 Steuerrechnungen für die dritte Rate 2009. Für alle Steuerpflichtigen, die ihre erste und zweite Ratenrechnung vollumfänglich bezahlt haben, macht die dritte Teilrechnung noch 30 Prozent des voraussichtlichen Steuerbetrages für das Steuerjahr 2009 aus. Wo aus den ersten zwei Ratenrechnungen noch Restbeträge zur Zahlung offen sind, werden diese der dritten Ratenrechnung aufgerechnet. Fälligkeitstermin ist der 10. Dezember 2009. Bezahlt werden müssen die Rechnungen bis am 10. Januar 2010.

Verzugszins und Vergütungszins im Kanton Bern

Bei verspäteter Begleichung oder Nichtbezahlen wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent verrechnet; der Vergütungszins für zu viel in Rechnung gestellte Beträge beträgt ebenfalls 3,5 Prozent.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>