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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Weiterhin kein Vergütungszins für zu früh bezahlte Beiträge bei der Bundessteuer

12.10.2022

Für das Kalenderjahr 2023 wird weiterhin kein Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer bezahlt. Auch die Sätze für den Verzugszins und den Rückerstattungszins bleiben unverändert bei 4%.

Ursprünglich publiziert am