Weiterhin kein Vergütungszins für zu früh bezahlte Beiträge bei der Bundessteuer
12.10.2022
Für das Kalenderjahr 2023 wird weiterhin kein Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer bezahlt. Auch die Sätze für den Verzugszins und den Rückerstattungszins bleiben unverändert bei 4%.
Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-steuertarife/zinssaetze.html
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