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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BE: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Steuergesetzrevision 2024 – Regierung will steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen

22.10.2021

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Gleichzeitig werden verschiedene, neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt. Auf tarifarische Massnahmen verzichtet der Regierungsrat bewusst.

Aus dem Bericht des Regierungsrates vom 16. Dezember 2020 zum Thema «Steuerliche Effekte bei Energiesparmassnahmen» ging hervor, dass bei Energiesparmassnahmen – entgegen den Befürchtungen – keine negativen steuerlichen Effekte resultieren. Als problematisch erachtete der Regierungsrat jedoch verschiedene Ungleichbehandlungen, die im Rahmen der vorliegenden Steuergesetzrevision behoben werden sollen.

Die Gesetzesrevision sieht vor, neu sämtliche Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der amtlichen Bewertung auszunehmen und in allen Fällen auf eine Erhöhung des Eigenmietwertes zu verzichten. Zudem bleibt der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei (sog. «Nettoprinzip»). Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar – und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden.

Neuregelung im Sinne des Klimaschutzartikels

Weiter sieht der Regierungsrat vor, dass die Gemeinden zukünftig (falls von ihnen gewünscht) die Energieeffizienz der Gebäude bei der Festsetzung der (kommunalen) Liegenschaftssteuer berücksichtigen können.

Der Regierungsrat hat nach dem knappen Nein zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes am 10. Februar 2019 kommuniziert, dass er an seiner klimafreundlichen Energiepolitik festhält und in einem breiten Dialog die Basis für eine neue Massnahmenplanung schaffen will. Hinzu kommt, dass sich das bernische Stimmvolk am 26. September 2021 mit 63,9 Prozent der Stimmen für einen Klimaschutz-Artikel in der kantonalen Verfassung ausgesprochen hat. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Regierungsrat für die hier vorgeschlagenen Neuregelungen aus. Mit diesen Vorschlägen bezüglich der starken steuerlichen Förderung von Photovoltaik- und Solarthemieanlagen sowie der Einführung einer ökologischen Flexibilisierung der Liegenschaftssteuer geht der Kanton Bern weiter als die entsprechenden Regelungen der übrigen Kantone. 

Anpassungen an das Bundesrecht

Im Rahmen der vorliegenden Revision sollen zudem verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden im bernischen Steuergesetz umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Bestimmungen ist zwingend, so dass für den kantonalen Gesetzgeber kaum Handlungsspielraum besteht. Die vorliegende Revision befasst sich zudem mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und enthält einzelne Anpassungen zur Optimierung der Veranlagungspraxis.

Keine tarifarischen Massnahmen

Auf Entlastungen bei den Steuertarifen will der Regierungsrat im Rahmen dieser Revision angesichts der schwierig zu prognostizierenden finanzpolitischen Aussichten bewusst verzichten. Mit der Steuergesetzrevision 2021 wurde die STAF-Vorlage des Bundes umgesetzt, wobei die möglichen Massnahmen zu Gunsten der juristischen Personen im maximal möglichen Umfang ausgestaltet wurden. Zudem wurde die Steuergesetzrevision 2021 in ein steuerpolitisches Gesamtpaket eingebettet, das in den Jahren 2021 und 2022 gewisse Entlastungen bei den natürlichen und juristischen Personen über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen vorsieht. Sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten erlauben, sind weitere Entlastungen über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen anzustreben. Der Regierungsrat wird entsprechende Anträge jährlich hinsichtlich der Budgetberatungen des Grossen Rates prüfen.

Steuerdialog mit den Gemeinden

Der mit den Gemeinden in den letzten Jahren geführte Steuerdialog wird weitergeführt, indem eine Auswahl von Gemeinden zu Beginn der Vernehmlassung wiederum zu einem offenen Dialog mit Vertretungen der Finanzdirektion und der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion eingeladen wird.

Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2024 dauert vom 21. Oktober 2021 bis am 21. Januar 2022.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Ursprünglich publiziert am
BE