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www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Juristische Personen

Informationen zur Steuererklärung 2025

19.01.2026

Die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 (E-Tax BL Aktivierungsschreiben, Liegenschaftsblatt, Steuererklärungsformulare) werden Anfang Februar 2026 versendet. Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Fragen dazu haben? Viele Informationen und Dienstleistungen können Sie rund um die Uhr auf unserer Internetseite www.steuern.bl.ch abrufen oder in Anspruch nehmen.  

BL

Fristerstreckungen - voll einfach

24.06.2024

Seit Januar 2024 können in Appenzell Ausserrhoden über das Steuerportal AR PORTAL auch Massenfristerstreckungen erfasst werden. Mit dieser Funktion besteht die Möglichkeit Fristerstreckungsgesuche bequem für mehrere Personen gleichzeitig zu erfassen. Nach dem Hochladen der CSV-Datei wird diese innerhalb von 15 Minuten abgearbeitet.

Voll einfach: Einloggen, Vorlage herunterladen und abfüllen. Danach kann die Liste ins entsprechende Feld gezogen werden und schon geht's los. Neu wird anschliessend eine Resultatdatei per Mail zugestellt. In der Resultatdatei ist ersichtlich, welche Fristerstreckungsgesuche bewilligt und welche zurückgewiesen worden sind. Zudem können neuerdings auch Massenfristerstreckungen für juristische Personen erfasst werden.

Wir sind überzeugt, dass dieser Dienst Ihnen und uns die Arbeit erleichtern wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an: steuerverwaltung@clutterar.ch oder 071 353 62 90.

AR

Verechnungssteuer: Schweizer JP können Verrechnungssteuer ab sofort elektronisch zurückfordern

22.01.2016
In der Schweiz ansässige juristische Personen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 ab sofort elektronisch beantragen. Um die Verrechnungssteuer rückfordern zu können, füllen Unternehmen ein Antragformular aus und senden es an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Neu lassen sich dieser Antrag und die dazu notwendigen Unterlagen auch online einreichen. Ganz elektronisch geht die Sache aber leider nach wie vor nicht vonstatten, denn aus Gründen der Rechtssicherheit muss anschliessend ein Unterschriftenblatt in Papierform zugestellt werden.Die Daten können zudem online eingesehen und bearbeitet werden, was Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Mitarbeitenden oder Treuhänder zu bevollmächtigen.

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