Überblick über Änderungen im Zürcher Steuerbuch
Seit der letzten Mitteilung vom 27. Januar 2025 wurden verschiedene Erlasse neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen oder geändert.
Seit der letzten Mitteilung vom 27. Januar 2025 wurden verschiedene Erlasse neu in das Zürcher Steuerbuch aufgenommen oder geändert.
Die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 (E-Tax BL Aktivierungsschreiben, Liegenschaftsblatt, Steuererklärungsformulare) werden Anfang Februar 2026 versendet. Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Fragen dazu haben? Viele Informationen und Dienstleistungen können Sie rund um die Uhr auf unserer Internetseite www.steuern.bl.ch abrufen oder in Anspruch nehmen.
Der kantonale Steuerfuss bleibt unverändert
Der Kantonsrat hat am 1. Dezember 2025 entschieden, den Steuerfuss unverändert bei 3.3. Einheiten zu belassen. Einige Steuerfüsse der Gemeinden werden sich auf 2026 verändern.
Seit Januar 2024 können in Appenzell Ausserrhoden über das Steuerportal AR PORTAL auch Massenfristerstreckungen erfasst werden. Mit dieser Funktion besteht die Möglichkeit Fristerstreckungsgesuche bequem für mehrere Personen gleichzeitig zu erfassen. Nach dem Hochladen der CSV-Datei wird diese innerhalb von 15 Minuten abgearbeitet.
Voll einfach: Einloggen, Vorlage herunterladen und abfüllen. Danach kann die Liste ins entsprechende Feld gezogen werden und schon geht's los. Neu wird anschliessend eine Resultatdatei per Mail zugestellt. In der Resultatdatei ist ersichtlich, welche Fristerstreckungsgesuche bewilligt und welche zurückgewiesen worden sind. Zudem können neuerdings auch Massenfristerstreckungen für juristische Personen erfasst werden.
Wir sind überzeugt, dass dieser Dienst Ihnen und uns die Arbeit erleichtern wird.
Bei Fragen wenden Sie sich an: steuerverwaltung@clutterar.ch oder 071 353 62 90.
Die Plattform zur online Einreichung von Steuerklärungen für juristische Personen (e-tax JP) stellt sich neu auf.
Gesuche für eine Steuerbefreiung juristischer Personen, die öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können im Kanton Luzern neu online auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eingereicht werden.
Die EStV hat Ihre informationen zur Besteuerung der juristischen Personen in der Schweiz auf den neuesten Stand gebracht.