Informationen zur Steuererklärung 2025
Die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 (E-Tax BL Aktivierungsschreiben, Liegenschaftsblatt, Steuererklärungsformulare) werden Anfang Februar 2026 versendet. Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Fragen dazu haben? Viele Informationen und Dienstleistungen können Sie rund um die Uhr auf unserer Internetseite www.steuern.bl.ch abrufen oder in Anspruch nehmen.
Steuererklärung
Was wird versendet (Versandumfang)?
Neu werden nur noch
- das E-Tax BL Aktivierungsschreiben oder
- die Steuererklärungsformulare mit Beilagen zugestellt.
Liegenschaftsblatt
Liegenschaftsbesitzer/innen erhalten das Liegenschaftsblatt separat, zeitnah zur Steuererklärung zugestellt.
Einreichung
Die elektronische Einreichung über E-Tax BL ist einfach, sicher und schnell.
Die Zustellung eines E-Tax BL Ausdrucks zusammen mit den Belegen in einem A4-Kuvert an folgende Adresse ist auch möglich:
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Scanning-Center
Rheinstrasse 33
Postfach
4410 Liestal
In Papierform eingereichte Unterlagen werden nach dem Einscannen vernichtet. Wir bitten Sie deshalb, nur Kopien und keine Originalakten einzureichen.
Informationen zu Fristen und Terminen: Fristen und Termine - Kanton Basel-Landschaft
- natürliche Personen: (Privatpersonen - Kanton Basel-Landschaft)
- Informationen zu E-Tax BL: E-Tax BL - Kanton Basel-Landschaft
- Antrag Fristverlängerungsgesuch: Fristverlängerung für Privatpersonen - Kanton Basel-Landschaft
- Fragen richten Sie idealerweise per Mail an: stv.kanzlei@bl.ch
- juristische Personen: (Juristische Personen - Kanton Basel-Landschaft)
- Informationen zur E-Steuererklärung JP-Tax: JP-Tax - Kanton Basel-Landschaft
- Antrag Fristverlängerungsgesuch: Fristverlängerung für Juristische Personen - Kanton Basel-Landschaft
- Fragen richten Sie idealerweise per Mail an: stv.kanzlei@bl.ch
Telefon
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch wie folgt zur Verfügung:
Öffnungszeiten Telefonie (allgemeine Telefonie)
Montag, Mittwoch 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8.30 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Zuständigkeiten und Telefonnummern sowie Schalteröffnungszeiten finden Sie unter: Kontakte der Steuerverwaltung - Kanton Basel-Landschaft