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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Ukraine

LU: Information zu steuerlichen Folgen bei privater Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine (Schutzstatus S)

18.10.2022

Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat eine Information veröffentlicht, welche steuerlichen Folgen aus der privaten Unterbringungen von Geflüchteten aus der Ukrainie eintreten können, welche Abzüge möglich sind und was bei Erwerbstätigkeit der Geflüchteten gilt.

Übersicht

Für die unentgeltliche private Unterbringung von Geflüchteten mit Schutzstatus S können Gastgebende in ihrer Steuerdeklaration 2022 unter gewissen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug geltend machen. Eine entgeltliche Unterbrigung hat für die Gastgebenden nach Abzug darauf entfallender Aufwände in der Regel keine Steuerfolgen. Der Schutzstatus S ermöglicht den Geflüchteten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Unselbständiges Erwerbseinkommen wird hierbei durch die Arbeitgebenden mittels Quellensteuer abgerechnet. Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind unaufgefordert den Behörden zu melden.

Weitere Informationen zum Thema

Details finden Sie im folgenden Informationsblatt

LU

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für weitere AIA-Abkommen mit zwölf Staaten

02.12.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2023 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen.