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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Luzern – LU

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Luzern.

LU - Gemeinden neu auch für Bezug der direkten Bundessteuer zuständig

05.09.2013
Seit 1. September 2013 ist im Kanton Luzern neu die Wohngemeinde (bei natürlichen Personen) bzw. Sitzgemeinde (bei juristischen Personen) für den Bezug sämtlicher Einkommens- und Vermögenssteuern (inkl. Direkte Bundessteuer) zuständig. Dieser Beitrag gibt Aufschluss zu verschiedenen Fragen betreffend die Begleichung der Steuern und Steuerguthaben.

Wer ist zuständig für den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer?

Neu ist bei natürlichen Personen (Unselbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende) die Wohnsitzgemeinde für den Bezug sämtlicher Einkommens- und Vermögenssteuern verantwortlich. Bei den juristischen Personen ist dies die Sitzgemeinde. Dies gilt auch dann, wenn Sie aufgrund von Liegenschaftsbesitz oder Betriebsstätten in mehreren Luzerner Gemeinden steuerpflichtig sind.

Die Steuern können nicht in der vorgesehenen Frist beglichen werden. An wen wende ich mich?

Wenn Sie die Steuern nicht innerhalb der angesetzten Frist bezahlen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde.

Die Akontorechnung ( provisorische Rechnung ) entspricht nicht den aktuellen Verhältnissen. Wer ist zuständig für Anpassungen?

  • Natürliche Personen können ihre provisorischen Steuerfaktoren bei ihrer Wohnsitzgemeinde anpassen lassen. Anpassungen sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn sich ihr Einkommen infolge Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Wegfall von Kinderabzügen nach Ende der Ausbildung, Pensionskasseneinkäufen etc. erheblich verändert hat.
  • Juristische Personen können provisorische Faktoren zentral bei der Dienststelle Steuern anpassen lassen: faktorenjp.dst@lu.ch, 041 228 56 40.

Wie zahle ich die Steuerrechnung am besten?

Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalter hohe Kosten verursachen? Überweisen Sie den Betrag daher bitte mit Zahlungsauftrag, Dauerauftrag oder E- Banking. Verwenden Sie die Referenznummer auf dem beiliegenden Einzahlungsschein, damit die Zahlung auf das richtige Steuerjahr erfolgt. Daueraufträge sind jährlich anzupassen.

Was, wenn ich im 2013 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde?

Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuerperiode ( i.d.R. 31.12. ). Sind Sie an diesem Tag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkommen und Vermögen der Partner für das ganze Jahr zusammengerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, werden die beiden Partner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt.

Werden Guthaben und Ausstände zwischen den Gemeinden und der Direkten Bundessteuer automatisch miteinander verrechnet?

Nein. Guthaben und Steuerausstände unterschiedlicher Gemeinden bzw. der Direkten Bundessteuer werden nicht automatisch miteinander verrechnet. Möchten Sie ein Guthaben ( z.B. Ihrer Wohnsitzbzw. Sitzgemeinde ) dazu verwenden, die offene Bundessteuerrechnung zu begleichen, so informieren Sie Ihre Wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde. Diese nimmt die erforderliche Überweisung vor.

Wohin wende ich mich bei weiteren Fragen?

Möchten Sie eine Adressberichtigung mitteilen? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Mahnung, zur Rechnung oder zur Veranlagung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitz- bzw. Sitzgemeinde.Bei Fragen zur Veranlagung von juristischen Personen wenden Sie sich bitte an: dst.jp@lu.ch, 041 228 56 72.

Wo finde ich die Kontaktdaten?

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Wohnsitzbzw. Sitzgemeinde finden Sie in der Absenderzone der zugestellten Rechnung bzw. des zugestellten Schreibens.
Quelle: Merkblatt der kantonalen Steuerverwaltung Luzern

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2014 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

26.08.2013
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2014

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2014

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Dies war bereits für das Steu-erjahr 2013 der Fall. Massgebend bleibt somit der Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Der Indexstand per 30. Juni 2013 beträgt 160.0 Punkte, was einem Rückgang von 1.2 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2014 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

LU - Aktualisierungen im Luzerner Steuerbuch per 1.7.2013

29.07.2013
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat die (sehr umfangreichen) Änderungen im Luzerner Steuerbuch per 1.7.2013 veröffentlicht. In vielen Bereichen ergeben sich Präzisierungen aufgrund geänderten Bundesrechts oder richterlicher Entscheide.In der folgenden Tabelle finden Sie Hinweise zu den geänderten Themen sowie die entsprechende Fundstelle im Luzerner Steuerbuch.
Thema / wesentliche Änderung / Ergänzung Fundstelle / Neuer TextPublikation
Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz: Stand 1.1.2013 Band 1 Steuerpflicht:
Weisungen StG § 10 / 110 Nr. 1 Ziff.7
01.07.2013
Haftung der Ehegatten: Totalüberarbeitung Band 1 Steuerpflicht:
Weisungen StG § 20 Nr. 1
01.07.2013
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b: Stand 31.12.2012 Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG § 27 Nr. 1
01.07.2013
Mietwertansätze 2013: Fehlerkorrektur Gruppenzuteilung Schötz Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG § 28 Nr. 2
01.07.2013
Liste der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung genehmigten Vertragsmodelle der Säule 3a: Stand 31.12.2012 Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG § 29 Nr. 4 Ziff. 2
01.07.2013
Abzug für Gebäudeunterhalt - Allgemeines: Praxisänderung gemischt genutzte Liegenschaften Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG § 39 Nr. 2
01.07.2013
Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten: Pauschalabzüge Ergänzung Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG 1 40 Nr. 8 Ziff. 2.3
01.07.2013
Zuwendungen zugunsten öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke: Präzisierung und Ergänzung Liste Erhöhter Abzug Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG § 40 Nr. 9 Ziff. 1.1 und 1.2
01.07.2013
Übersicht über die Abzüge und Steuertarife bei unterschiedlichen Familienformen: Anpassung Begriffe an Zivilrecht und Anpassung Praxis an KS EStV Band 1 Einkommenssteuer:
Weisungen StG § 42 Nr. 3 Ziff. 2 und 3
01.07.2013
Familientarif: Präzisierung Voraussetzungen Band 1 Steuerberechnung:
Weisungen StG § 57 Nr. 1
01.07.2013
Merkblätter Quellensteuer: Aktualisierung 2013 Merkblätter und neues Merkblatt über die Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen Band 2 Quellensteuer:
Weisungen StG 101 - 123 Anhänge
01.07.2013
Delegation Veranlagungskompetenz: Entfernt aufgrund LuTax
(Band 2 Verfahren: Weisungen StG § 125 Nr. 1)
  01.07.2013
Delegation an ein gemeinsames Steueramt für mehrere Gemeinden: Entfernt aufgrund LuTax
(Band 2 Verfahren: Weisungen StG § 125 Nr. 2)
  01.07.2013
Steuerauskünfte: Aktualisierung der Behördenliste Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 134 Nr. 1 Ziff. 3.3.2
01.07.2013
Amtshilfe: Anpassungen an neue Gerichtsorganisation und an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 137 Nr. 1 Ziff. 1 und 3
01.07.2013
Unterzeichnung der Steuererklärung durch einen Ehegatten: Aktualisierung Publikationsdaten und Anpassungen an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 138 Nr. 1 Ziff. 3
01.07.2013
Frist zur Einreichung der Steuererklärung: Anpassungen an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 145 Nr. 2
01.07.2013
Mahnungen: Anpassungen an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 145 Nr. 3
01.07.2013
Nachträgliche ordentliche Veranlagung von Personen, die der Quellensteuer ("Sicherungssteuer") unterliegen: Anpassungen an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 152 Nr. 2
01.07.2013
Eröffnung der Veranlagung: Anpassung Beispiel an LuTax Band 2 Verfahren.
Weisungen StG § 153 Nr. 1
01.07.2013
Einsprachefrist: Anpassungen an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 154 Nr. 1 Ziff. 3
01.07.2013
Formlose Korrektur von Veranlagungen: Anpassungen an LuTax Band 2 Verfahren:
Weisungen StG § 161 / 168 ff. Nr. 1 Ziff. 4
01.07.2013
Eigenkapitalzins: Aktualisierung Band 2 Steuerausscheidung:
Weisungen StG § 179 Nr. 6 Ziff. 2
01.07.2013
Verwirkung: Streichung Hinweis auf Übergangsbestimmung Band 2a Steuerstrafrecht:
Weisungen StG § 177 Nr. 1 Ziff. 1
01.07.2013
Strafzumessung: Hinweis auf Rechtsprechung Band 2a Steuerstrafrecht:
Weisungen StG § 208 Nr. 1 Ziff. 4
01.07.2013
Selbstanzeige (strafbare): Hinweis auf Voraussetzungen der straflosen Selbstanzeige Band 2a Steuerstrafrecht:
Weisungen StG § 211 Nr. 1 Ziff. 4.4
01.07.2013
Straflose Selbstanzeige: Hinweis auf strafbare Selbstanzeige und Anpassungen an LuTax Band 2a Steuerstrafrecht:
Weisungen StG § 211 Nr. 2 Ziff. 2, 12 und 13
01.07.2013
Verjährungstabellen für die vollendete Steuerhinterziehung: Zusammenführung der Verjährungstabellen Band 2a Steuerstrafrecht:
Weisungen StG § 223 Nr.1 Ziff. 2
01.07.2013
Übergangsrecht: Entfernt
(Band 2a Steuerstrafrecht: Weisungen StG § 258 Nr. 1)
  01.07.2013
Grundstücke des Bundes und der Post: Aktualisierung Grundstücke Post Band 2a Gemeindesteuern:
Weisungen StG § 241 - 246 Nr. 1 Ziff. 4
01.07.2013
Renten und Kapitalabfindungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge: Entfernt Übergangsregelung
(Band 2a Schlussbestimmungen: Weisungen StG § 253 Nr. 1)
  01.07.2013
Veräusserung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke: Anpassungen an LuTax Band 3 Grundstückgewinnsteuer:
Weisungen GGStG § 1 N 18a
01.07.2013
Steuerbefreiung des Bundes und seiner Betriebe: Aktualisierung Grundstücke Post Band 3 Grundstückgewinnsteuer:
Weisungen GGStG § 5 N 3
01.07.2013
Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke Feststellung der Steuerart / Anfrage der Anlagekosten: Anpassungen an LuTax Band 3 Grundstückgewinnsteuer:
Weisungen GGStG Anhang 2a
01.07.2013
Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke Amtsbericht: Feststellung der Steuerart / Mitteilung der Anlagekosten Anpassungen an LuTax Band 3 Grundstückgewinnsteuer:
Weisungen GGStG Anhang 2b
01.07.2013
Steuerbefreiung des Bundes: Aktualisierung Grundstücke Post Band 3 Handänderungssteuer:
Weisungen HStG § 5 N 2a
01.07.2013
Weisungen zur nachträglichen Vermögenssteuer: Entfernung
Band 3 Nachträgliche Vermögenssteuer:
Weisungen nVSt
01.07.2013
Landwert: Aktualisierung Band 4 Schatzungsgesetz:
Weisungen SchG VI / 4
01.07.2013
Objektkartenzuschlag: Aktualisierung Band 4 Schatzungsgesetz:
Weisungen SchG VI / 5
01.07.2013
Band 5: Aufgehoben   01.07.2013

Quelle: Kantonale Steuerverwaltung Luzern

LU - Elektronisches Formular für die Grundstückgewinn-Steuererklärung

29.07.2013
Der Kanton Luzern hat ein neues Formular für die Grundstückgewinnsteuer auf seiner Webseite aufgeschaltet. Ab sofort kann diese Steuererklärung direkt am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden.Das bisherige Grundstückgewinn-Steuererklärungsformular wurde inhaltlich überarbeitet und dem neuen Design der anderen Steuerformulare angepasst. Neu kann diese Steuererklärung gleich wie die Steuererklärung für die Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer von der Homepage der Dienststelle Steuern heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werdenAls neues Hilfsmittel zum Ausfüllen der Steuererklärung steht zudem eine Wegleitung zur Verfügung, die ebenfalls auf der Homepage aufgeschaltet ist.Die neue Steuererklärung kann ab sofort für die Deklaration von der Grundstückgewinnsteuer unterliegenden Gewinnen verwendet werden.

LU - Familienbesteuerung: Neue Entscheidungshilfe

08.02.2013
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat auf ihrer Webseite eine neue Entscheidungshilfe für die Familienbesteuerung aufgeschaltet. Damit soll die korrekte Deklaration und Veranlagung der kinderspezifischen Abzüge und die Ermittlung des korrekten Steuertarifs vereinfacht werden.Mit dem neuen Tool können Eltern die auf sie zutreffende Familienkonstellation mit wenigen Klicks ermitteln. Ist die richtige Familienkonstellation ausgewählt, zeigt das Programm für jeden Elternteil den Steuertarif, die steuerliche Behandlung von Kinderalimenten und die kinderspezifischen Abzüge (Versicherungsprämienabzug, Kinderabzug, Eigenbetreuungsabzug, Fremdbetreuungskostenabzug, Unterstützungsabzug, steuerfreier Vermögensbetrag) an. Zudem wird bei jedem Abzug die zutreffende Ziffer der Steuerklärung erwähnt.

Familienbesteuerung Luzern – Link zum neuen Tool

Das neue Tool zur Familienbesteuerung im Kanton Luzern finden Sie unter dem folgenden Link:

LU - Aktualisierungen im Luzerner Steuerbuch per 1.1.2013

15.01.2013
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat die (sehr umfangreichen) Änderungen im Luzerner Steuerbuch per 1.1.2013 veröffentlicht. In vielen Bereichen ergeben sich Präzisierungen aufgrund geänderten Bundesrechts oder richterlicher Entscheide.In der folgenden Tabelle finden Sie Hinweise zu den geänderten Themen sowie die entsprechende Fundstelle im Luzerner Steuerbuch.
Thema / wesentliche Änderung / Ergänzung Fundstelle / Neuer TextPublikation
Vorübergehender Auslandaufenthalt: Hinweis auf KS 1 SSKBand 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 8 Nr. 1 Ziff. 2.504.01.2013
Wegzug ins Ausland: Hinweis auf RechtsprechungBand 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 8 Nr. 1 Ziff. 2.604.01.2013
Interkommunaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden: PräzisierungBand 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 8 Nr. 1 Ziff. 2.804.01.2013
Veranlagung bei Kindern unter elterlicher Sorge: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 16 Nr. 2 Ziff. 104.01.2013
Zusammenstellung der internationalen Organisationen, die die Schweiz interessieren und mit denen Abkommen abgeschlossen worden sind, die Steuerfragen regeln: Stand 4.7.2012Band 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 22 Nr. 1 Ziff. 604.01.2013
Regelung Dienstaltersgeschenke: § 24 Nr. 1 Ziff. 2 gelöschtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 24 Nr. 104.01.2013
Steuerbefreiung Feuerwehrsold: Anpassung an BundesrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 24 Nr. 404.01.2013
Besteuerung von Ordensangehörigen: Beispiel ab 2013Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 24 Nr. 5 Ziff. 204.01.2013
Mitarbeiteraktien und Mitarbeiter-optio¬nen: Hinweis auf KS EStVBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 24 Nr. 604.01.2013
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b: Stand 31.12.2011Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 27 Nr. 104.01.2013
Mietwertansätze 2013: Anpassungen Gemeindegruppen zufolge GemeindefusionenBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 28 Nr. 204.01.2013
Einkünfte aus der 1. Säule: Erhöhung der Renten per 1.1.2013, Link auf Skala 44Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 29 Nr. 204.01.2013
Berufliche Vorsorge: Aktualisierung Grenzbeträge ab 2013Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 29 Nr. 3 Ziff. 104.01.2013
Liste der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung genehmigten Vertragsmodelle der Säule 3a: Stand 31.12.2011Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 29 Nr. 4 Ziff. 204.01.2013
Unterhaltsbeiträge: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 30 Nr. 304.01.2013
Abzug Fahrkosten Passepartout und GA: AktualisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 1 Ziff. 2.1 und 2.204.01.2013
Regelung für einzelne Berufskategorien: wegen Datenschutz nicht mehr publiziertBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 2 Ziff. 404.01.2013
Berechnungsbasis Pauschalregelung Berufsauslagenabzug: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 104.01.2013
Auslagenersatz Baugewerbe: Aktualisierung MittagsentschädigungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 4.5.1.104.01.2013
Nebenamtliche Behördenmitglieder: AktualisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 6.204.01.2013
Berufskosten der Feuerwehr: Präzisierung durch Anpassung an BundesrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 704.01.2013
Abzug für Gebäudeunterhalt: Anpassung an BGE und Änderung StV (Wechselpauschale)Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 39 Nr. 204.01.2013
Weisungen StG § 39 Nr. 304.01.2013
Baurechtszinsen: Hinweis auf RechtsprechungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 1 Ziff. 2.104.01.2013
Rücktrittsprämien: Präzisierung im Zusammenhang mit GGStGBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 1 Ziff. 2.404.01.2013
Unterhaltsbeiträge: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 304.01.2013
Einschränkungen Einkauf im Rahmen der beruflichen Vorsorge: Hinweis auf aktuelle Mitteilung BSVBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 4 Ziff. 2.3.204.01.2013
Weisungen StG § 40 Nr. 4 Anhang04.01.2013
Abzug Säule 3a: Abzugsberechtigte Beiträge ab 2013Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 5 Ziff. 204.01.2013
Prämienverbilligung: Aktualisierung 2013Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 6 Ziff. 204.01.2013
Parteispenden / Wahlkampfkosten: Regelung ab 2013; Anpassung gemäss StHGBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 10 Ziff. 104.01.2013
Weisungen StG § 41 Nr. 104.01.2013
Kinderabzug: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 204.01.2013
Übersicht über die Abzüge und Steuertarife bei unterschiedlichen Familienformen: Anpassung Begriffe an Zivilrecht und Anpassung Praxis an KS EStVBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 304.01.2013
Eigenbetreuungsabzug: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 1.104.01.2013
Fremdbetreuungskostenabzug: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 1.404.01.2013
Fremdbetreuungskostenabzug: Regelung direkte Bundessteuer analog Staats- und GemeindesteuernBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 204.01.2013
Unterstützungsabzug: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 5 Ziff. 104.01.2013
Steuerwert von Motorfahrzeugen: Aktualisierung TabelleBand 1 Vermögenssteuer:Weisungen StG § 44 Nr. 1 Ziff. 204.01.2013
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren:- Aktualisierung Grenzbeträge ab 2013- Hinweis auf RechtsprechungBand 1 Steuerberechnung:Weisungen StG § 59a Nr. 104.01.2013
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel: Hinweis auf KS EStVBand 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 25 Nr. 1 Ziff. 304.01.2013
Mietwertansätze: AktualisierungBand 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 25 Nr. 5.3 Ziff. 104.01.2013
Vorräte/Tierbestand: Richtzahlen 2012Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 25 Nr. 5.7 Ziff. 104.01.2013
Beurteilung Liegenschaftszugehörigkeit: PräzisierungBand 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 25 Nr. 5.8 Ziff. 104.01.2013
Berufliche Vorsorge: Aktualisierung Grenzbeträge ab 2013Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 70 Nr. 2 Ziff. 2.6, 2.7 und 2.1104.01.2013
Verdecktes Eigenkapital beim Vorliegen eines Verlustvortrags: PräzisierungBand 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 91 Nr. 1 Ziff. 204.01.2013
Quellensteuer: Präzisierung Tarif DBand 2 Quellensteuer:Weisungen StG § 101-123 Ziff. 4.404.01.2013
Steuerauskünfte: Aktualisierung der BehördenlisteBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 134 Nr. 1 Ziff. 3.3.204.01.2013
Unterzeichnung der Steuererklärung durch einen Ehegatten: Aktualisierung PublikationsdatenBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 138 Nr. 1 ZIff. 304.01.2013
Steuerformulare mit dem PC: Ersatz Text durch LinkBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 138 Nr. 1 Ziff. 304.01.2013
Fristerstreckungsgesuche: Präzisierung ZustelladressenBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 145 Nr. 2 Ziff. 204.01.2013
Einspracheverhandlung: Hinweis auf Rechtsprechung (Protokollierung)Band 2 Verfahren:Weisungen StG § 154 Nr. 1 Ziff. 804.01.2013
Einspracheentscheid: PräzisierungBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 154 Nr. 1 Ziff. 904.01.2013
Änderung rechtskräftiger Entscheide: Wegfall Einsprache nach § 161 StGBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 161 / 168 ff. Nr. 1 Ziff. 104.01.2013
Kreisschreiben zur Steuerausscheidung: Aktualisierung KS 31 Interkantonale Repartition der Pauschalen SteueranrechnungBand 2 Steuerausscheidung:Weisungen StG § 179 Nr. 304.01.2013
Eigenkapitalzins: AktualisierungBand 2 Steuerausscheidung:Weisungen StG § 179 Nr. 6 Ziff. 204.01.2013
Zinssätze 2013Band 2a Bezug:Weisungen StG Steuerbezug, Anhang 904.01.2013
Drittinventare: Anpassung Begriffe an ZivilrechtBand 2a Steuerstrafrecht:Weisungen StG § 184 Nr. 1 Ziff. 204.01.2013
Grundstücke des Bundes und der Post: AktualisierungBand 2a Gemeindesteuern:Weisungen StG Liegenschaftssteuer § 241 - 246 Nr. 1 Ziff. 404.01.2013
Selbstbewirtschaftung: Anpassung Text an geänderten Rechtsspruch im MusterentscheidBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 4 N 2704.01.2013
Voraussetzungen des Steueraufschubs bei Ersatzbeschaffung: Hinweis auf RechtsprechungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 4 N 47 und 4804.01.2013
Grundstückgewinnsteuer Grundstücke der Schweizerischen Post und der Postfinance AG: AktualisierungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 5 N 304.01.2013
Veranlagung nach erfolgter Konkurseröffnung: Präzisierung und Hinweis auf RechtsprechungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 27 N 104.01.2013
Steuerbefreiung des Bundes: AktualisierungBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 5 N 2 und 2a04.01.2013
Steuersatz Nachkommen:Präzisierung Stiefkindverhältnis; Aktualisierung Übersicht Nachkommen-ErbschaftssteuerBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG § 3 f. Ziff. 204.01.2013
Pflege und Stiefkindverhältnis: AktualisierungBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG § 3 f Nr. 1 Ziff. 804.01.2013
Bemessung des Nachlasses: Präzisierung gemäss RechtsprechungBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG § 7 Nr. 1 Ziff. 1.1 und 1.204.01.2013
Muster-Veranlagungsentscheid Erbschaftssteuer: Aktualisierung RechtspruchBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG Anhang 104.01.2013
Basisobjekt Realwertermittlung: AktualisierungBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG IV/2 Ziff. 104.01.2013
Subjektiv dingliche Rechte an Grundstücken: PräzisierungBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG IV/2 Ziff. 504.01.2013
Richtwerte für die Bestimmung der Neubauwerte (2012): AktualisierungBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG VI/1 Ziff. 304.01.2013
Landesindex der Konsumentenpreise: AktualisierungBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG VI/9 Ziff. 104.01.2013
Mietwertansätze: AktualisierungBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG VI/1004.01.2013
Immobilienbewertung / Bewerter/innen: Bewerter von speziellen ObjektenBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG VI/11 Ziff. 104.01.2013

Quelle: Kantonale Steuerverwaltung Luzern

LU - Abzug für Liegenschaftsunterhalt: Luzern neu mit Wechselpauschale mit reduzierten Pauschalansätzen

12.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides (Urteil 2C_91/2012 vom 17. August 2012), welcher die bisherige Verordnungsbestimmung (§10 StV LU) als verfassungswidrig rügt, beschlossen, für den Liegenschaftenunterhalt auf die Steuerperiode 2013 die sogenannte Wechselpauschale mit reduzierten Pauschalansätzen einzuführen.

Pauschalansätze analog DBG

Ab Steuerperiode 2013 gelten - analog der direkten Bundessteuer - folgende Pauschalansätze:
  •  10% des Brutto-Mietertrags oder des steuerbaren Mietwerts von Gebäuden, deren Erstellungsjahr zu Beginn der Steuerperiode nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt,
  • 20% des Brutto-Mietertrags oder des steuerbaren Mietwerts von den übrigen Gebäuden.
Die Steuerpflichtigen können in jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen.Das Bundesgericht hat mit Urteil 2C_91/2012 vom 17. August 2012 (Versand am 14. November 2012) entschieden, dass § 10 StV Bundesrecht verletzt. Diese Regelung verstosse gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 der Bundesverfassung) und gegen das Steuerharmonisierungsgesetz. Gerügt werden namentlich die zu grosszügigen Pauschalansätze sowie die Einschränkung der Wechselmöglichkeit.

Wirkung auch auf alle offenen Steuerveranlagungen!

Obwohl die neue Verordnungsbestimmung per 1.1.2013 in Kraft tritt und damit erstmals für die Steuerperiode 2013 gilt, hat das Urteil des Bundesgerichts bereits Auswirkungen auf alle offenen Steuerveranlagungen. In diesen Fällen ist mit den bisherigen Pauschalen zu veranlagen. Ist der effektive Liegenschaftsunterhalt im Veranlagungsverfahren bekannt – wie zum Beispiel aus der separaten Deklaration für die direkte Bundessteuer – und übersteigt er die bisherigen Pauschalen, ist der Abzug für den effektiven Liegenschaftsunterhalt zu gewähren.Analog ist für die Steuerperiode 2012 vorzugehen. In dieser Steuerperiode werden daher noch die höheren, bisherigen Pauschalen zur Anwendung gebracht und auf Antrag oder von Amtes wegen werden aber (im Vergleich zur Pauschale) höhere tatsächliche Liegenschaftsunterhaltskosten gewährt.Der Regierungsrat resp. die Steuerverwaltung will die Steuerpflichtigen mit dem Versand der Steuerunterlagen Anfangs 2013 über die geänderte Rechtslage informiert.

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben