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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

LU - Zinssätze, Bezugsprovision Quellensteuer und steuerbare Mietwerte ab 2015

08.10.2014

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat verschiedene Beschlüsse gefasst. So hat er die Zinssätze für den Ausgleichszinssatz 2015 sowie für die Verzugszinsen angepasst, die Bezugsprovision für die Quellensteuer reduziert (resp. halbiert) und die steuerbaren Mietwerte erhöht (um durchschnittlich 1.07%).

Zinssätze 2015

Die Sätze für den positiven und den negativen Ausgleichszins betragen 2015 neu 0.3 Prozent. Der Verzugszinssatz bleibt bei 5 Prozent unverändert. Ebenfalls angepasst wurde der Zinssatz für verspätete Ablieferungen von Staatssteuern von den Bezugsbehörden an den Kanton. Der Jahreszinssatz beträgt neu 2 Prozent.

Quellensteuer: Bezugsprovision ab 2015 reduziert

Ab 2015 beträgt die Bezugsprovision der Schuldner der steuerbaren Leistung nur noch 2 Prozent des abgelieferten Betrages (bisher 4 Prozent). Bei Ablieferung von Quellensteuern auf Kapitalleistungen beträgt die Bezugsprovision neu 1 Prozent.

Steuerbare Mietwerte 2015

Der Regierungsrat muss die Mietwertansätze auf Beginn jeder Steuerperiode überprüfen und an die aktuellen Verhältnisse anpassen. Er muss dabei die unterschiedlichen Mietzinsentwicklungen je nach regionaler Lage und Alter der Objekte berücksichtigen (§ 28 Abs. 3 des Steuergesetzes). Die letzte Anpassung der Mietwertansätze in der Mietwertverordnung basiert auf einem Indexstand Mitte 2011. Diese Mietwertansätze sind seit Steuerjahr 2012 gültig.Mit einem von LUSTAT Statistik Luzern entwickelten neuen Luzerner Mietpreisindex kann die Teuerung der Mietpreise im Kanton Luzern von Mitte 2011 bis Mitte 2012 gemessen werden. Als primäre Datenquelle für den Luzerner Mietpreisindex dient die Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik, eine jährlich per Ende Dezember in der ganzen Schweiz durchgeführte, repräsentative Stichprobenerhebung. Dabei fallen für den Kanton Luzern jeweils rund 7'000 Mietpreisangaben an.Die bis Steuerperiode 2014 gültigen Mietwertansätze gemäss Verordnung werden nun um die Teuerung der Mietzinsen von Mitte 2011 bis Mitte 2012 gemäss Luzerner Mietpreisindex angepasst. Die Anpassungen für die Steuerperiode 2015 betragen:

  • Für alle Ansätze der Baualtersgruppen bis 10 Jahre: +0.95 Prozent
  • Für die Ansätze der Baualtersgruppen 10 und mehr Jahre je nach Gemeindegruppe zwischen +0.58 und +1.38 Prozent.

Im Durchschnitt steigen die Mietwerte um 1.07 Prozent.

Weitere Informationen zu den steuerbaren Mietwerten


Quelle: Newsletter Kanton Luzern vom 8.10.2014