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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BL: Neuerungen 2022

21.01.2022

Im Kanton Basel Landschaft haben sich verschiedene Änderungen auf das Jahr 2022 hin ergeben. Hier finden Sie eine Übersicht.

Staats- und Bundessteuer

Vereinfachung für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen bzw. Privatpersonen mit Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg

Arbeitnehmende Personen, die das von der Arbeitgeberfirma zur Verfügung gestellte Geschäftsfahrzeug auch privat nutzen dürfen, haben sich einen sog. Privatanteil anrechnen zu lassen. Dieser ist steuerbar und beläuft sich neu auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat (bisher 0,8 Prozent). Mit dieser Erhöhung der Pauschale ist nun auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg abgegolten. Somit entfällt die bisherige Ermittlung der tatsächlichen Arbeitswegkosten bei der Steuerdeklaration sowie die Pflicht für Arbeitgebende, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Das bewirkt eine wesentliche administrative Entlastung für alle Beteiligten.

Rückforderung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen durch jede erbende Person in ihrem Wohnsitzkanton

Erbinnen und Erben, die an einer noch nicht verteilten Erbschaft beteiligt sind, müssen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen neu immer und in allen Fällen in ihrem jeweiligen Wohnsitzkanton zurückfordern. Dadurch wird die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer auch bei interkantonalen Sachverhalten sichergestellt.

Allgemeines

Gesuch um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

Der Versand des Gesuchs um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung wurde per 1. Januar 2022 eingestellt. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit ein Online-Gesuch unter www.steuern.bl.ch einzureichen. Das ist der schnellste und einfachste Weg eine Fristerstreckung zu erhalten.

Wer keinen Internetzugang hat, kann sich gerne an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Stelle des Einreichungsortes wenden.