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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Medienmitteilung betreffend Verzugszinsen bei Härtefällen infolge der Corona-Pandemie

10.03.2021

Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie als Härtefall gelten und Unterstützungsleistungen erhalten, müssen auf offenen Steuerforderungen in diesem Jahr keine Verzugszinsen bezahlen.

Genauere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung.


Ursprünglich publiziert am
SO