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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Solothurn – SO

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Solothurn.

Eigenmietwert - Besteuerung in der Schweiz und in den Kantonen

23.06.2010
Die ESTV hat heute die überarbeitete Publikation zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz veröffentlicht, die einen Überblick über die geltende Regelung im Bund (im DBG) und in den Kantonen gibt. Auf Grund der sehr umstrittenen Besteuerung und der momentanen Revisonsbestrebungen ist allerdings davon auszugehen, dass diese Publikation in Kürze wieder wird überarbeitet werden müssen.Betreffend diese Bestrebungen zur Aufhebung oder Revision der Eigenmietwertbesteuerung äussert sich die neue Broschüre wie folgt:Die Regelung ist politisch nicht unbestritten; eine ganze Reihe von meist kantonalen Vorstössen zielte in der Vergangenheit auf eine Änderung der Mietwertbesteuerung in der Schweiz ab. Auf eidgenössischer Ebene wurde 1993 die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) eingereicht, welche die Förderung des Erwerbs sowie die Erhaltung von selbst genutztem Wohneigentum u.a. mittels Festsetzung massvoller Eigenmietwerte bezweckte.Obwohl diese Initiative im Februar 1999 sowohl von Volk und Ständen klar abgelehnt wurde, setzte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements im Anschluss an die Volksabstimmung die Expertenkommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) ein. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, Varianten verfassungskonformer Vorschläge für einen ertragsneutralen Systemwechsel auszuarbeiten. Die KES-Erkenntnisse flossen denn auch in den Wohneigentumsteil der Botschaft zum Steuerpaket 2001 ein. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugunsten einer grosszügigeren Ausgestaltung der Unterhaltskosten modifiziert. Dies war ein mitentscheidender Faktor für die Ablehnung des Steuerpakets anlässlich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004.In jüngster Zeit haben sich Systemwechsel-Forderungen wieder gehäuft: Zum einen wurde vom Parlament eine entsprechende Motion (05.3864) überwiesen, zum andern reichte der HEV am 23. Januar 2009 die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» mit 111 861 gültigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zu ermöglichen, das ihnen einmalig und für die Zukunft bindend offen lässt, ob der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum weiterhin besteuert werden soll oder nicht. Im zweiten Fall entfielen die Abzüge für die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie für die Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten Dritter. Hingegen blieben Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken weiterhin abziehbar.Der Bundesrat hielt in einem Grundsatzentscheid fest, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der einen Systemwechsel für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit nur noch beschränkten Abzugsmöglichkeiten vorsieht. Im November 2009 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Weitere Informationen zur Besteuerung des Eigenmietwertes in der Schweiz

SO - Steuerfuss und Gebühren

30.04.2010
Der durchschnittliche Steuerbezug der Solothurner Einwohnergemeinden ist im Jahr 2010 leicht angestiegen und liegt im Mittel mit 117,9% um fünf Zehntelprozentpunkte über dem Wert des vergangenen Jahres. Im laufenden Jahr haben vier Gemeinden den Steuerfuss gesenkt, andererseits beschlossen neun Gemeinden eine Erhöhung ihres Steuerbezugs.Im Jahr 2010 beläuft sich der durchschnittliche Steuerfuss der Einwohnergemeinden für natürliche Personen auf 117,9%. Bei 53 der insgesamt 122 Gemeinden liegt der Steuerbezug unter diesem errechneten Durchschnittswert, in 69 Gemeinden darüber.Lediglich vier Gemeinden haben im laufenden Jahr ihren Steuerfuss gesenkt. Im Vorjahr waren es noch 19 Gemeinden gewesen. Eine Erhöhung des Steuerfusses beschlossen neun Gemeinden (Vorjahr: 17 Gemeinden). Die Mehrheit der Gemeinden (109 Kommunen) haben keine Änderung bei der Höhe des Steuerbezugs vorgenommen.

2700 Personen profitieren, 20'000 werden höher belastet

Von der diesjährigen Steuerfussreduktion in den vier Gemeinden können nur gerade etwas mehr als 2'700 Personen profitieren. Im Gegensatz dazu zogen im vergangenen Jahr noch gut 50'000 Einwohner einen Nutzen aus dem tieferen Bezug. Dagegen werden im aktuellen Jahr als Folge der Erhöhung des Steuerfusses in den neun Gemeinden rund 20'300 Personen (Vorjahr: 26'400 Personen) mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert.Der am häufigsten bezogene Wert liegt bei 130% (14 Gemeinden). Den tiefsten Steuerfuss (60%) beziehen die Gemeinden Feldbrunnen-St.Niklaus und Kammersrohr, den höchsten mit 138% die Gemeinden Lommiswil, Herbetswil, Büren und Zullwil. Die Spanne zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss beläuft sich auf 78 Prozentpunkte.Im Jahr 2010 werden in 20 Gemeinden niedrigere Gemeinde- als Staatssteuern bezogen. Der Steuerbezug für die Staatssteuer beläuft sich derzeit auf 105%. Die Mehrheit der steuergünstigen Gemeinden (Steuerfuss unter 105%) stammt aus den Bezirken Olten und Gäu (sechs bzw. vier Gemeinden), sowie Lebern und Gösgen (je drei Gemeinden).

Gebührenveränderungen

Die Gebühren der Einwohnergemeinden haben sich im Berichtsjahr nur geringfügig verändert:
  • Die Verbrauchsgebühren für das Wasser bewegen sich zwischen 0,50 Fr./m3 und 4,50 Fr./m3. Im Durchschnitt aller Gemeinden liegt der Frischwasserpreis bei 1,76 Fr./m3 (Vorjahr: 1,71 Fr./m3).
  • Die Verbrauchsgebühren beim Abwasser belaufen sich auf 0,70 Fr./m3 bis 3,30 Fr./m3. Im Durchschnitt wird für die Entsorgung von Abwasser im Jahre 2010 1,92 Fr./m3 (ein Rappen weniger als 2009) bezahlt.
  • Neben den Verbrauchsgebühren müssen die meisten Einwohner des Kantons Solothurn noch eine Grundgebühr im Bereich Wasser wie auch im Bereich Abwasser bezahlen.
Die Verbrauchsgebühren bei der Kehrichtentsorgung haben sich im laufenden Jahr 2010 leicht nach unten verändert. So muss neu für einen 60-Liter-Kehrichtsack im Durchschnitt 2,39 Fr. (Vorjahr 2,40 Fr.) bezahlt werden.

Weitere Information zu Steuerfuss und Gebühren

Die Abteilung Controllerdienst und Statistik des Kantons Solothurn hat zum Thema eine Publikation "Steuerfüsse und Gebühren 2010 der Solothurner Gemeinden" veröffentlicht.

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen

SO - Steuergesetzrevision 2011

20.03.2010
Aktualisiert: 04.03.2011: Das Gesetz ist per 1.1.2011 in Kraft getreten.
Der Kantonsrat hat die Teilrevision mit Beschluss vom 17. März 2010 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 2. Juli 2010 unbenutzt abgelaufen.Die Revision umfasst folgende Hauptpunkte, die im Wesentlichen vom Bundesrecht vorgegeben sind:
  • Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II (UStR II) mit
    • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (neu Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen an juristischen Personen statt Teilsatzverfahren)
    • Abbau von substanzzehrenden Steuern, insbesondere Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer von juristischen Personen und
    • Steuererleichterungen in Übergangsphasen von Personenunternehmen (Liquidation, Geschäftsaufgabe, Ersatzbeschaffung)
  • Retuschen bei der Familienbesteuerung
  • Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
Hinzu kommt eine kleine Anzahl von Änderungen, die nicht auf das Bundesrecht zurückzuführen sind.Das revidierte Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft (mit Ausnahme von § 145 Absatz 1 Buchstabe e).Kantonsratsbeschluss vom 17. März 2010 (KRB Nr. RG 232/2009)Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 22. Dezember 2009 (RRB Nr. 2009/2471)

BE/AG/SO - Steuereinahmen aus künftigen Kernkraftwerken

29.01.2010
Im Zusammenhang mit dem Ersatz der heutigen Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg und Gösgen haben die Standortkantone der involvierten Energieunternehmen geprüft, wie sich die Steuereinnahmen aus den neuen Anlagen aufteilen lassen. Die Finanzdirektoren der Kantone Aargau, Bern und Solothurn kommen  zum Schluss, dass sie die Arbeiten abbrechen, da sie keine der Lösungen als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilen.Die drei Energiekonzerne Axpo, Alpiq und BKW Energie AG haben beim Bund je ein Rahmenbewilligungsgesuch für den Bau eines Kernkraftwerks eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Zusammenhang mit der Beratung des CO2-Gesetzes mit der Frage des KKW-Ersatzes befasst. Mit Blick auf allenfalls zu bauende Kernkraftwerke hat die Kommission die Standortkantone gebeten, Modelle aufzuzeigen, wie die steuerlichen Mehreinnahmen eines oder allenfalls mehrerer realisierter Kernkraftwerke auf die Standortkantone aufgeteilt werden könnten. Diese Frage drängt sich auf, wenn die Energiekonzerne gemeinsam in eine Anlage investieren.Die kantonalen Steuerverwaltungen der drei heutigen KKW-Standortkantone Aarau, Bern und Solothurn haben Aufteilungsmodelle ausgearbeitet. Sie konnten jedoch kein Modell entwickeln, das von den Finanzdirektoren der drei Kantone als rechtlich korrekt und politisch akzeptabel beurteilt wurde. Die Finanzdirektoren der drei Kantone haben deshalb gemeinsam beschlossen, die Suche nach einer steuerlichen Lösung abzubrechen.Aus Sicht der drei kantonalen Finanzdirektoren ist es nun Sache der beteiligten Energieunternehmen, eine vertragliche Lösung zu finden und sich auf die Reihenfolge bei der Realisierung zu einigen. Die Finanzdirektoren sind bereit, im Rahmen des rechtlichen und politischen Möglichen bei der künftigen Lösungssuche erneut mitzuwirken.
AG BE SO

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

SO - Handänderungssteuer

09.11.2009
Im Kanton Solothurn soll die Handänderungssteuer beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum abgeschafft werden. Das will eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes erreichen. Das Volk entscheidet am 29. November. Regierung und Parlament sind dagegen.Die Handänderungssteuer erschwere unnötig den Erwerb von Wohneigentum, hält der kantonale Hauseigentümerverband fest. Diesen "Missstand" solle die Volksinitiative "Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien andänderung von selbst genutztem Wohneigentum" beheben.Die Steuer fällt heute beim Kauf einer Liegenschaft an. Der Erwerber muss 2,2 Prozent des Verkehrswertes, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht, als Steuer bezahlen. Bei einem Wert von einer halben Million Franken fallen 11'000 Franken an. Kaufen Kinder eine Liegenschaft der Eltern, so ist die Steuer halb so hoch.

Parlament gegen Steuersenkung

Der Regierungsrat und das Parlament lehnen die Initiative klar ab. Das Parlament verwarf sogar den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Er hatte vorgeschlagen, die Handänderungssteuer für alle um rund zehn Prozent zu senken.Das Hauptargument der Gegner der Initiative sind die geschätzten Steuerausfällevon 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr. Auch führe das Begehren zu einem bürokratischen Aufwand, weil die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung kontrollieren müsse.

Solothurn als attraktiver Wohnkanton

Die Befürworter, allen voran die FDP, betonen, die Initiative helfe mit, dass der Solothurn als Wohnkanton attraktiver werde. Neue Steuerzahler würden die Ausfälle wegen der Abschaffung der Handänderungssteuer kompensieren.Die Regierung hält dagegen, dass im Kanton Solothurn 46 Prozent der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden wohnt. Im Schweizer Durchschnitt liegt die Eigentumsquote bei 34 Prozent.Volksinitiativen zur generellen Abschaffung der Handänderungssteuern hatte das Volk 2008 im Kanton Schwyz und 2003 im Kanton Zürich zugestimmt. Die jeweiligen Volksbegehren waren von den kantonalen Hauseigentümverbänden lanciert worden.
Quelle: sda

SO - Autosteuer

28.09.2009
Im Kanton Solothurn wird keine Öko-Autosteuer eingeführt. Das Volk verwarf eine ökologische Motorfahrzeugsteuer deutlich mit einer Nein- Mehrheit von 67,20 Prozent. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.Bei einer Stimmbeteiligung von 40,93 Prozent legten 46'480 der Solothurnerinnen und Solothurner ein Nein in die Urne. 22'685 wollten die ökologische Motorfahrzeugsteuer einführen. Im Kanton werden die Fahrzeuge wie bisher aufgrund der Grösse des Hubraums besteuert.Die gescheiterte Vorlage wollte die Motorfahrzeugsteuer auf die Energieetikette des Bundesamtes für Energie (BFE) abstützen. Je nach Energieverbrauch hätte die Abgabe zwischen null bis 660 Franken pro Jahr betragen. Hinzu wäre eine Grundsteuer von 85 Franken gekommen.Die mit ihrem Referendum obsiegende SVP kündigte in einer Stellungnahme an, einen Vorstoss für einen Umweltbonus bei der Motorfahrzeugsteuer für leichtmotorisierte Autos sowie Fahrzeuge mit Hybridantrieb auszuarbeiten. Die Partei strebt ein reines Bonussystem an.

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.