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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Referendum

Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer - Referendum zustandegekommen

02.03.2018
Das von SP und AL ergriffene Referendum gegen den Beschluss des Kantonsrates betreffend Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) ist zustande gekommen, wie die Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich. Die für das Volksreferendum erforderliche Anzahl Unterschriften von mindestens 3000 Stimmberechtigten wurde innert Frist eingereicht.Die - wohl nicht ganz von der Hand zu weisenden - Kritikpunkte der Referenten sind insbesondere:
  • Die Revision vermenge in unzulässiger Weise Objektsteuern (Grundstückgewinnsteuer) und Subjektsteuern (Einkommens- und Unternehmenssteuer).
  • Der vorgesehene Abzug sei unfair. Profitieren würden einseitig Immobilienfirmen, Banken und Versicherungen.
  • Der Abzug eröffne potenziell Steuerschlupflöcher.
  • Auf Immobilienverkäufen müssen die Grundeigentümer heute bereits keine Mehrwertsteuer entrichten und auch die Handänderungssteuer sei im Kanton Zürich bereits abgeschafft worden. Für Steuergeschenke an die Immobilienbranche bestehe darum kein Anlass.
  • Leidtragende wären die Gemeinden. Allein die Stadt Zürich hätte mit der neuen Regelung 2012 44 Millionen Franken eingebüsst, wenn die UBS bei ihren Liegenschaftsverkäufen ihre Geschäftsverluste hätte anrechnen können.
Wann die entsprechende Abstimmung stattfinden wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar.
Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich vom 2.3.2018; Medienmitteilungen von AL und SP des Kantons Zürich

DBA - Alle neuen Abkommen referendumsfähig

29.11.2009
Der Bundesrat will alle neuen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen die Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausgeweitet wird, dem fakultativen Referendum unterstellen.Damit will die Landesregierung staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen, wie sie am Freitag mitteilte. Ursprünglich hatte der Bundesrat nämlich bloss für das erste an die OECD-Richtlinien angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein Referendum zulassen wollen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte in der Öffentlichkeit wiederholt erklärt, dass er dabei an das Abkommen mit Japan denke.

Kritik aus dem Parlament

Insbesondere in den zuständigen Kommissionen des Parlaments stiess diese Absicht auf Widerstand. Angesichts der grossen - auch symbolischen - Bedeutung des Bankgeheimnisses, müsse das Volk bei jedem DBA das letzte Wort haben dürfen.Seine Kehrtwende hatte der Bundesrat bereits anlässlich der letzten Von- Wattenwyl-Gespräche angekündigt. Nun hat er sie auch formell vollzogen und die DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien an die Eidgenössischen Räte überwiesen mit dem Antrag, sie dem fakultativen Referendum zu unterstellen.Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollten die neu unterzeichneten Abkommen im nächsten Frühling im Erstrat behandelt werden. Bis Ende Januar will der Bundesrat dem Parlament fünf weitere Verträge zur Ratifizierung zuleiten.

Auf Druck von aussen

Mit der Anpassung der DBA reagiert die Schweiz auf den Druck des Auslands auf das Bankgeheimnis. Nachdem die Schweiz auf eine sogenannt graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, in den DBA die Amtshilfe gemäss den OECD-Standards auszuweiten.Seither hat die Schweiz 15 DBA überarbeitet. Zwölf davon - die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA, Katar und Spanien - wurden bereits unterzeichnet. Paraphiert aber noch nicht unterzeichnet sind die DBA mit der Türkei, den Niederlanden, Polen und Japan.Die Schweiz erfüllte mit der Unterzeichnung von zwölf DBA die Bedingung, um wieder von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen zu werden. Die OECD anerkannte die Anstrengungen der Schweiz und strich sie am 25. September von der Liste.

Nur zehn Botschaften

Formell gibt es zu den zwölf bisher unterzeichneten DBA nur zehn Botschaften.Denn zum DBA mit Spanien erübrigt sich eine Botschaft, da dieses Abkommen eine Meistbegünstigungsklausel enthält, die aktiviert wird, sobald die Schweiz mit einem anderen Land ein DBA vereinbart, das weiter geht als das Abkommen mit Spanien. Das DBA mit den Färöer-Inseln ist im Abkommen mit Dänemark enthalten.Die Doppelbesteuerungsabkommen können erst in Kraft treten, wenn sie sowohl von der Schweiz als auch vom Partnerstaat ratifiziert worden sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Zur Anwendung gelangen sie aber erst am 1. Januar des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres.
Quelle: sda