Social-Media und Online-Marktplätze
Wie sind Einkünfte aus Influencer-Tätigkeiten auf Social-Media-Kanälen oder Gewinne aus dem Verkauf von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen über Online-Marktplätze zu versteuern? Eine Praxisdarstellung.
Wie sind Einkünfte aus Influencer-Tätigkeiten auf Social-Media-Kanälen oder Gewinne aus dem Verkauf von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen über Online-Marktplätze zu versteuern? Eine Praxisdarstellung.
Der Regierungsrat hat die Steuerkraft 2025 der Ausserrhoder Gemeinden zur Kenntnis genommen. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1‘184 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent zugenommen. Diese Zunahme hat ihren Grund in leicht höheren Steuererträgen bei den natürlichen Personen und bei den Grundstückgewinnsteuern.
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de mars 2026:
Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030, die am 21. März 2023 vom Grossen Rat beschlossen wurde. Die Umsetzung erfolgt in abgestimmten Paketen, um den Kanton Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftskanton zu stärken. Für natürliche Personen besteht das Ziel, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau für alle Haushaltstypen und Einkommens‑ sowie Vermögensstufen unter die Top‑10 der attraktiven Kantone zu bringen. Für juristische Personen wird eine Position im Mittelfeld angestrebt.
Diese Mehreinnahmen kompensieren die Mehrkosten der Kantonsbeiträge an Pflegeleistungen und die höheren Prämienverbilligungsbeiträge mehr als vollständig. Die Rechnung 2025 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 9 Mio. ab und übertrifft das Budget um Fr. 14.6 Mio.
Mit der bevorstehenden Abschaffung des Eigenmietwertes ist ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verbunden. Der Bundesrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht beschlossen. Voraussichtlich wird die Abschaffung per 1. Januar 2029 umgesetzt. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen weiter.
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de février 2026:
Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wohneigentumsbesteuerung