AFC Infos - Mars 2026
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de mars 2026:
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de mars 2026:
Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030, die am 21. März 2023 vom Grossen Rat beschlossen wurde. Die Umsetzung erfolgt in abgestimmten Paketen, um den Kanton Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftskanton zu stärken. Für natürliche Personen besteht das Ziel, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau für alle Haushaltstypen und Einkommens‑ sowie Vermögensstufen unter die Top‑10 der attraktiven Kantone zu bringen. Für juristische Personen wird eine Position im Mittelfeld angestrebt.
Diese Mehreinnahmen kompensieren die Mehrkosten der Kantonsbeiträge an Pflegeleistungen und die höheren Prämienverbilligungsbeiträge mehr als vollständig. Die Rechnung 2025 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 9 Mio. ab und übertrifft das Budget um Fr. 14.6 Mio.
Mit der bevorstehenden Abschaffung des Eigenmietwertes ist ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verbunden. Der Bundesrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht beschlossen. Voraussichtlich wird die Abschaffung per 1. Januar 2029 umgesetzt. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen weiter.
Voici le sommaire de la lettre d'information fiscale de février 2026:
Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wohneigentumsbesteuerung
(Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung)
Das Änderungsprotokoll, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt, ist am 9. Februar 2026 nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten.