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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerrecht

Informationen zur Steuererklärung 2025

19.01.2026

Die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 (E-Tax BL Aktivierungsschreiben, Liegenschaftsblatt, Steuererklärungsformulare) werden Anfang Februar 2026 versendet. Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie Fragen dazu haben? Viele Informationen und Dienstleistungen können Sie rund um die Uhr auf unserer Internetseite www.steuern.bl.ch abrufen oder in Anspruch nehmen.  

BL

Steuererklärung erstmals komplett digital ausfüllen

15.01.2026

Steuererklärung erstmals komplett digital ausfüllen

Der Kanton Luzern digitalisiert die Steuererklärung weiter: Mit eSteuern.LU steht der Bevölkerung in diesem Jahr erstmals eine vollständig webbasierte Online-Steuerdeklaration für das Steuerjahr 2025 zur Verfügung. Die neue Lösung ist sicher, benutzerfreundlich und markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer effizienten Steuerverwaltung.
LU

Neue Online-Steuererklärung E-Tax SG

14.01.2026

Den steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons St.Gallen steht ab 2026 eine neue und moderne elektronische Steuererklärung für die Steuerperiode 2025 zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Für das Login nutzt die neue Online-Steuererklärung AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung.

SG

Digitale Steuererklärung: Zürich setzt auf Online-Kanal

06.01.2026

In den nächsten Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 versendet. Die Steuerpflichtigen können sie ab diesem Jahr entweder über den beliebten Online-Kanal ZHprivateTax oder auf Papier einreichen. Die Offline-Software «Private Tax» hingegen wurde eingestellt, da sie technologisch am Ende ihres Lebenszyklus angekommen war.

ZH

Anpassung der Richtlinie Pauschale Rückstellungen

18.12.2025

Pauschale Rückstellungen für Grossreparaturen können ab 1. Januar 2026 nicht mehr gebildet werden, wobei bestehende Rückstellungen bis spätestens 31. Dezember 2030 aufzulösen sind. Neu werden ab 1. Januar 2026 hingegen pauschale Rückstellungen für Schwankungsreserven von börsenkotierten Wertschriften zugelassen.

NW