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www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Rumänien

DBA Rumänien und DBA Republik Südkorea sind in Kraft getreten

30.07.2012
Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Rumänien sowie zwischen der Schweiz und Südkorea sind in Kraft getreten. Sie enthalten eine Amtshilfeklausel gemäss international gültigem OECD-Standard.Nebst einer Amtshilfeklausel gemäss internationalem Standard haben die Schweiz und Rumänien beziehungsweise die Schweiz und Südkorea insbesondere eine Reihe von Verbesserungen bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen und Zinsen vereinbart.Das Protokoll mit Südkorea ist nach dem Austausch der diplomatischen Noten am 25. Juli 2012 in Kraft getreten, das Protokoll mit Rumänien am 6. Juli 2012.Die Bestimmungen beider Änderungsprotokolle finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Weitere Informationen zu den DBA Republik Korea und Rumänien

DBA Republik Korea, Malta, Rumänien, Schweden, Singapur und Slowakei

01.09.2011
Der Bundesrat hat die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Mit Malta wurde erstmals ein DBA abgeschlossen. Mit den übrigen Ländern wurden bestehende Abkommen revidiert. Die Texte der neuen Abkommen sind nun damit zugänglich und können in der jeweiligen Botschaft eingesehen werden. Die Abkommen enthalten unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der DBA gehören Quellensteuerreduktionen. Die Reduktionen können bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat gehen. Einzelne Abkommen enthalten auch Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Rumänien

01.03.2011
Die Schweiz und Rumänien haben gestern ein Protokoll zur Änderung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das DBA enthält neu auch eine Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard. Das Protokoll (vgl. Ziffer 8 Abs. b des Protokolls) enthält zudem die vom Bundesrat [intlink id="anforderungen-an-amtshilfegesuche-sollen-gesenkt-werden" type="post"]mitte Februar angekündigte neue Auslegungsregel[/intlink], wonach die Bestimmungen über die für ein Amtshilfegesuch verlangten Informationen so auszulegen seien, dass der wirksame Informationsaustausch nicht behindert werde.

Weitere Kernpunkte des geänderten DBA mit Rumänien

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Rumänien insbesondere vereinbart, dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 25 Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.Zinsen werden künftig an der Quelle noch mit maximal fünf Prozent besteuert.
Von www.steuerinformationen.ch empfohlen:
Schliesslich wurde zugunsten der Schweiz die Meistbegünstigung für eine Schiedsklausel vereinbart. Sollte Rumänien mit einem anderen Land eine Schiedsklausel aushandeln, würde die zwischen der Schweiz und Rumänien vereinbarte Klausel automatisch Geltung erlangen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Rumänien

Direkt zum Abkommenstext des DBA Schweiz - Rumänien

DBA Rumänien

15.11.2010
Die Schweiz und Rumänien haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und dieses paraphiert. Das neue DBA enthält unter Anderem Bestimmungen zur Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard.

Inhalt vorläufig vertraulich

Wie neuerdings Praxis wird auch der Inhalt dieses revidierten Abkommens mit Rumänien vorerst bloss den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Kurzberichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie mit weiteren Informationen zu den Eckpunkten des revidierten Abkommens sowie mit dem Link zum Abkommenstext versorgen, sobald beides verfügbar ist.