Teilrevision des Steuergesetzes (Erhöhung der Versicherungs- und Kinderabzüge)
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (StG). Mit der Vorlage sollen insbesondere höhere Versicherungs- und Kinderabzüge eingeführt werden. Damit wird ein parlamentarischer Vorstoss umgesetzt, der zeitgemässe Anpassungen bei den Steuerabzügen fordert.
Konkret ist vorgesehen, die Abzüge für Krankenversicherungsprämien für Verheiratete in ungetrennter Ehe von bisher 7'500 Franken auf 8'500 Franken zu erhöhen. Für die übrigen Steuerpflichtigen soll der Abzug von 3'750 Franken auf 4'250 Franken angehoben werden. Der Abzug für Kinder und unterstützte Personen soll von 1'000 Franken auf 1'125 Franken steigen. Zudem ist eine Erhöhung des Kinderabzugs von heute 8'400 Franken auf neu 9'000 Franken vorgesehen.
Zur Vorlage wurde im vierten Quartal 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Rückmeldungen fielen insgesamt unterschiedlich aus. Während ein Teil der Teilnehmenden die vorgesehenen Anpassungen grundsätzlich begrüsst, wurden insbesondere mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden auch kritische Stimmen eingebracht. Kompensationen zugunsten kleinerer und mittelgrosser Gemeinden sind infolge der ähnlichen Betroffenheit des Kantons und aller Gemeinden nicht zielführend. Vor diesem Hintergrund entschied der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, die Teilrevision weiterzuverfolgen, aber die Erhöhung der Versicherungsbeiträge nur halb so hoch wie in der Motion gefordert anzusetzen. Die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Nachbarkantonen wird so immer noch verbessert.
Für den Kanton wird mit jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 1.6 Mio. Franken gerechnet. Die Gemeinden werden voraussichtlich mit zusätzlichen Mindererträgen von insgesamt rund 1.7 Mio. Franken belastet.
Tags