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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort StG

SZ - Änderungen im Schwyzer Steuerbuch

10.03.2014

Kreisschreiben Nr. 12 zur Umsatzsteuer

10.03.2011
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute das überarbeitete KS 12 zur Umsatzsteuer in der Version 2011 veröffentlicht. Auf Grund des stolzen Alters des der nun abgelösten alten Version des Kreisschreibens zur Umsatzsteuer, die von 2005 datiert, haben sich natürlich doch einige Änderungen ergeben.

KS 12 zur Umsatzsteuer - Die wichtigsten Änderungen und Präzisierungen der Version 2011 im Überblick

  • Änderung: Redaktionellen und materielle Änderungen, die im Zusammenhang mit dem auf den 1. Januar 2007 (!) in Kraft getretenen Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz KAG) stehen.
  • Änderung: Änderungen auf Grund der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben StG, welche die so genannten Remote members, also ausländische Mitglieder einer inländischen Börse betrifft.
  • Änderung: Änderungen auf Grund der im Zusammenhang mit Guthaben im Konzern stehenden Änderungen der Stempelsteuerverordnung StV vom 1. August 2010.
  • Präzisierung: Klassifizierung der steuerbaren Urkunden bezogen auf die Valorendaten, auf die sich der Effektenhändler Abstützt
  • Präzisierung: Indirekte Transaktionen (Dreiecksgeschäfte); hier geht es primär um die Offenlegungspflicht
  • Präzisierung: Definition der Ersatzbeschaffung im Bereiche der Umsatzsteuer

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Weitere Informationen zum neuen Kreisschreiben Nr. 12 zur Umsatzsteuer

Direkt zum Kreisschreiben KS 12 zur Umsatzsteuer (Version 2011)

Kreisschreiben Nr. 32 zur Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

22.12.2010
Das Unternehmenssteuerreformgesetz II (UStR II) bringt Vereinfachungen bei der steuerlichen Behandlung von Sanierungen von Kapitalgesellschaften (sprich: AG und GmbH) und Genossenschaften. Betroffen sind Bestimmungen im DBG, StG wie auch im VStG.Nach den neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) werden die Begründung von Beteiligungsrechten bei der Übernahme von Betrieben oder Teilbetrieben von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften mit Kapitalverlust im Sinn von Art. 725 Abs. 1 OR sowie offene und stille Sanierungen von Gesellschaftern oder Genossenschaftern bis zu einem Gesamtbetrag von zehn Millionen Franken von der Emissionsabgabe ausgenommen. Falls dieser Betrag überschritten wird, kann wie bisher der Erlass der Emissionsabgabe nach Art. 12 StG beantragt werden.Zudem wurde in Art. 20 Abs. 3 und Art. 125 Abs. 3 DBG sowie in Art. 5 Abs. 1bis VStG die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen von Inhabern der Beteiligungsrechte neu geregelt. Danach werden Kapitaleinlagen von Inhabern von Beteiligungsrechten dem Grund- und Stammkapital gleichgestellt (Kapitaleinlageprinzip).Das neue Kreisschreiben KS 32 verschafft einen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Sanierungsmassnahmen hinsichtlich direkte Bundessteuer, Stempelabgaben und Verrechnungssteuer.

KS 32 zur Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften - der Inhalt im Überblick

Nach einigen einführenden Kapiteln werden im neuen Kreisschreiben 32 insbesondere die folgenden Themen behandelt:
  • Rechtliche Grundlagen bei der direkten Bundessteuer (DBG)
  • Rechtliche Grundlagen bei der Verrechnungssteuer (VStG)
  • Rechtliche Grundlagen betreffend die Emissionsabgabe (StG):
    • Begründung / Erhöhung von Beteiligungsrechten bei Auffanggesellschaften
    • Freibetrag bei Sanierungen
    • Erlass der Abgabeforderung
    • Sanierung im Zuge der förmlichen Liquidation.
  • Steuerliche Behandlung von Sanierungsmassnahmen
    • Definitive Forderungsverzichte (ohne Sanierungsgenussscheine und ohne Besserungsscheine)
    • Forderungsverzichte gegen Ausgabe von Besserungs- oder Sanierungsgenussscheinen
    • Sanierungsfusion
Weitere InformationenDirekt zum neuen KS 32 zur Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften