Bundesrat setzt verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft
18.09.2026
Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Beschluss gefasst, die verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Steuerpflichtige können Verluste aus direkten Steuern damit über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren mit steuerbaren Gewinnen verrechnen.
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