MWST - Vertreterhaftung
Die EStV hat eine Information zur Vertreterhaftung bei der Mehrwertsteuer publiziert. Diese Information gilt unabhängig davon, ob die Vertreter die MWST online abrechnen oder Abrechnungsformulare in Papierform verwenden.
Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.
Die EStV hat eine Information zur Vertreterhaftung bei der Mehrwertsteuer publiziert. Diese Information gilt unabhängig davon, ob die Vertreter die MWST online abrechnen oder Abrechnungsformulare in Papierform verwenden.
Die EstV hat am 9.12.2019 die englische Fassung der MWST-Info 22 Ausländische Unternehmen veröffentlicht, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass diese keine Rechtskraft entwickeln kann, da die englische Sprache bekannterweise keine Amtssprache darstellt.
Am 4.12.2019 sind im Zusammenhang mit dem neuen Geldspielgesetz stehende Änderungen in diversen Broschüren zur MWST vorgenommen worden.
Die EStV hat heute die sofortige Verfügbarkeit von Informationen zu Kryptowährungen, Blockchain und MWST bekanntgegeben.
Gestern wurden auf der Webseite der EStV materielle Änderungen in den Informationsbroschüren zur MWST aufgeschaltet.
50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.
Die EZV hat die neue Richtlinie 69 MWST publiziert. Damit veröffentlicht sie erstmals ihre Ausführungsbestimmungen zu den Art. 50 bis 64 MWSTG sowie zu den entsprechenden Verordnungsbestimmungen.
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die entsprechende Anpassung des Art. 49 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) wird voraussichtlich per 1. April 2019 erfolgen.
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sollen die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Die bisherige Ungleichbehandlung ergibt sich daraus, dass auf Wareneinfuhren aus erhebungswirtschaftlichen Gründen keine Mehrwertsteuer auf der Einfuhr (Einfuhrsteuer) erhoben wird, wenn der Steuerbetrag fünf Franken oder weniger beträgt (sogenannte Kleinsendungen). Zudem unterliegt die Warenlieferung auch nicht der Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer)1. Der Käufer der Ware kann somit Kleinsendungen aus dem Ausland ohne Mehrwertsteuerbelastung beziehen, wogegen die gleiche Sendung beim Bezug bei einem inländischen, im MWST-Register eingetragenen Versand- oder Detailhändler der Inlandsteuer unterliegt.
Die ESTV hat materielle Änderungen betreffend die folgenden Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz veröffentlicht.