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MWST - Materielle Änderungen Mai 2021

20.05.2021

Die EStV hat heute Mitteilung über materielle Änderungen in den MWST-Praxispublikationen gemacht. Es geht um die Steuernachfolge und Haftung eines ein Teilvermögen übernehmenden Unternehmens. Grund der Änderung ist ein aktuelles Gerichtsurteil.

Änderung bei Übernahme eines Teilvermögens

Im Kern der Praxisfestlegung liegt die Aussage, dass bei Übernahme eines Teilvermögens im Sinne von Art. 101 MWSTV nur dann eine Steuernachfolge (Art. 16 Abs. 2 MWSTG) gegeben ist, wenn es sich bei den an der Übernahme beteiligten Unternehmen um eng verbundene Personen im Sinne von Art. 3 lit. h MWSTG handelt.

Handelt es sich bei den beteiligten Unternehmen um unabhängige Dritte, so liegt keine Steuernachfolge vor.

Die Änderung fliesst ein in die folgenden Publikationen/Ziffern:

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Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 20.05.2021.