MWST – Materielle Änderungen November 2022
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen vorgenommen worden sind. Betroffen sind Sportvereine, Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen.
Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen vorgenommen worden sind. Betroffen sind Sportvereine, Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen.
Die EStV hat informiert, dass in Publikationen zum MWStG materielle Anpassungen zu den Themen Flughafen EuroAirport (Basel Mülhausen) sowie Negativzinsen vorgenommen worden sind.
Update vom 12.12.2022: Die untenstehenden neuen Sätze sind heute in einer Information der EStV bestätigt worden. Sie werden am 1.1.2024 in Kraft treten
Am 26. Juli wurden im Bereich der MWST materielle Änderungen publiziert. Es geht um den Bereich der Anwendung der Branchenbroschüre Luftverkehr auf Luftfahrtunternehmen.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.
Heute wurden materielle Anpassungen in der MWST-Broschüre «Gesundheitswesen» veröffentlicht. Es handelt sich um eine Praxisänderung.
Die Broschüre 14 Finanzbereich hat Änderungen im Zusammenhang mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Trusts erfahren.
Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250 000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Ab Antragsjahr 2022, d.h. für Rechnungen mit Rechnungsdatum 2021, können österreichische Unternehmen für den Bezug von Treibstoffen die Vergütung der Schweizer Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht mehr geltend machen.
Im Bereich des Gesundheitswesens – insbesondere betreffend Apotheker und Apothekerinnen – sind MWST-Publikationen geändert worden.