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Mehrwertsteuer soll elektronisch abgewickelt werden - Vernehmlassung eröffnet

28.06.2022

An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen. Ein Ausfüllen auf Papier soll nicht mehr möglich sein.

Seit einigen Jahren bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Möglichkeit, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Bereits heute melden sich praktisch alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen online an, 90% rechnen auch online ab. Nun sollen auch die restlichen steuerpflichtigen Personen (rund 40 000) dies via Portal tun.

Die Nutzung des Portals ist für die betroffenen Steuerpflichtigen gemäss Information der EStV vorteilhafter und durch den Verzicht auf Druck und Versand der Papierabrechnung ergebän sich Einsparungen von rund 100 000 Franken pro Jahr. Auch Änderungen des Mehrwertsteuersatzes zögen jeweils Anpassungen am Abrechnungsformular nach sich, die mit hohen Kosten verbunden seien.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 21. Oktober 2022.

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