MWST – Mehrwertsteuer
Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.
MWST - Materielle Änderungen
Publikationstitel | Ziffertitel | Geändert |
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17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien | 20.06.2016 | |
19 Gemeinwesen | 20.06.2016 | |
19 Gemeinwesen | 20.06.2016 | |
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien | 20.06.2016 | |
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
04 Steuerobjekt | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
18 Vergütungsverfahren | 20.06.2016 | |
06 Ort der Leistungserbringung | 20.06.2016 | |
06 Ort der Leistungserbringung | 20.06.2016 | |
12 Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine | 20.06.2016 | |
20 Bildung | 20.06.2016 | |
07 Steuerbemessung und Steuersätze | 20.06.2016 | |
07 Steuerbemessung und Steuersätze | 20.06.2016 | |
04 Baugewerbe | 20.06.2016 | |
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche | 20.06.2016 | |
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche | 20.06.2016 | |
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche | 20.06.2016 | |
09 Transportwesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 | |
21 Gesundheitswesen | 20.06.2016 |
MWST-Info Privatanteile - neue Ausgabe
Überblick über die Änderungen
Einen Überblick über die Veränderungen können Sie gewinnen, indem Sie auf der unten verlinkten Seite beim Änderungsdatum von/bis jeweils den 31.05.2016 eingeben und auf "Anzeigen" klicken.Link zur neuen MWST-Info Privatanteile
MWST-Abrechnung Online
MWST-Abrechnung Online - mehr Infos zum Thema
Quelle: Medienmitteilung der ESTV vom 15.09.2015
Verrechnungssteuer - Bundesrat zieht Reformvorhaben zurück
Darum sollte die Verrechnungssteuer ursprünglich reformiert werden
Die Verrechnungssteuer trägt substanziell zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus. Die heutige Ausgestaltung der Steuer hat Verbesserungspotenzial. Schweizerische Konzerne vermeiden die Steuer, indem sie sich über ausländische Gesellschaften finanzieren. Dadurch findet die Wertschöpfung im Ausland statt, den Unternehmen entsteht Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen, und die Sicherungsfunktion der Steuer verfehlt teilweise ihr Ziel. Der Bundesrat hatte, um diesem Missstand entgegenzutreten, im Herbst 2014 ein Gesetzesprojekt initiiert. Die Reform hätte den Kapitalmarkt Schweiz und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken sollen. Technisch wäre dies mit einem Wechsel vom heutigen Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgt.Ergebnis der Vernehmlassung - lieber zuwarten
Viele Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen gemäss Mitteilung des Bundesrates die Vorteile des Reformvorschlags, sprechen sich aber gegen eine Umsetzung der Reform im jetzigen Zeitpunkt aus. Sie plädieren dafür, zunächst die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im internationalen Verhältnis wie auch die Diskussion über die Zukunft des Bankgeheimnisses im Inland abzuwarten.Die Schweizerische Bankiervereinigung lehnt den Reformvorschlag ab und fordert - unterstützt von economiesuisse - stattdessen den teilweisen Übergang zu einem Meldesystem auch im Inland.Weiteres Vorgehen betreffen Wechsel aufs Zahlstellenprinzip
Vor Ablauf der geplanten Ausnahmebestimmungen für Cocos, Write-off Bonds und Bail-in Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Angesichts des Vernehmlassungsergebnisses soll indes zunächst das Ergebnis der Volksabstimmung über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre" abgewartet werden.Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.06.2015
MWST-Praxisänderungen vom 23.6.2015
- Transportwesen (Änderungen zollrechtlicher Art)
- Sport
- Kultur
- Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Die MWST-Änderungen vom 23.06.2015 im Überblick
Ziffertitel | Geändert | Stand ab | Stand bis | |
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09 Transportwesen | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
06 Ort der Leistungserbringung | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
24 Sport | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
24 Sport | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
23 Kultur | 23.06.2015 | 01.01.2015 | 30.06.2015 | |
23 Kultur | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
04 Steuerobjekt | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
04 Steuerobjekt | 23.06.2015 | 01.07.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.01.2015 | 31.05.2015 | |
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 | ||
12 Saldosteuersätze | 23.06.2015 | 01.06.2015 |
MWST: Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes veröffentlicht (mit Kommentar)
Die Katze (oder besser das Kätzchen) ist aus dem Sack! Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes MWSTG verabschiedet. Die vom Bundesrat nun vorgeschlagene Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Der Bundesrat beabsichtigt mit der Revision zudem, mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu beseitigen. Die Teilrevision des MWSTG bringe für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen Änderungen, wie der Bundesrat festhält.
MWST - Bestimmungen über Saldosteuersätze ändern
Ziel: Klarere Abgrenzung der Branchen
Seit der letzten Änderung der Verordnung im Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass einige Abgrenzungen zwischen Branchen und Tätigkeiten unklar sind. Mit den Änderungen erhalten einzelne Tätigkeiten im Anhang zur Verordnung einen anderen Saldosteuersatz. Einige Tätigkeiten werden neu eingefügt und andere klarer definiert. Vom 15. Juli bis 5. September 2014 führte die ESTV bei den betroffenen Branchenverbänden eine Konsultation durch. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.Weitere Informationen zum Thema
MWST-Änderungen: Pflicht für ausländische Unternehmen / Gruppenbesteuerung
Steuerpflicht ausländischer Unternehmen
Ausländische Unternehmen sind künftig wie Schweizer Unternehmen steuerpflichtig, wenn sie im Inland Lieferungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen und ihr Umsatz in der Schweiz mindestens 100‘000 Franken beträgt. Betroffen sind insbesondere ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Arbeiten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ausführen. Wie bis anhin von der Steuerpflicht befreit sind ausländische Unternehmen, wenn sie ausschliesslich Dienstleistungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen, auch wenn sie damit im Inland mehr als 100 000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen.Die Regelung soll bis zum Inkrafttreten der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gelten und dient der besseren Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht gegenüber den ausländischen Unternehmen. Mit der Teilrevision des MWSTG ist vorgesehen, dass inländische und ausländische Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mehr als 100‘000 Franken Umsatz erzielen. Die Teilrevision des MWSTG war bis Ende September 2014 in der Vernehmlassung, welche jetzt ausgewertet wird.Gruppenbesteuerung für Vorsorgeeinrichtungen
Die zweite Änderung betrifft die Streichung des Artikels 16 Absatz 3 der Mehrwertsteuerverordnung, der die Gruppenbesteuerung für Vorsorgeeinrichtungen in jedem Fall ausschliesst. Diese Bestimmung hatte Eingang in die Verordnung gefunden, weil die solidarische Haftung für Mehrwertsteuerschulden unter Gruppenmitgliedern im Widerspruch zum Recht der beruflichen Vorsorge stand: Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen müssen dem Zugriff Dritter entzogen sein. Der kategorische Ausschluss wurde vom Bundesgericht jedoch als gesetzwidrig beurteilt. Mit der Streichung sind Vorsorgeeinrichtungen nicht mehr grundsätzlich von der Gruppenbesteuerung ausgeschlossen.Im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wird zur Verbesserung der Rechtssicherheit eine Haftungsbeschränkung für Vorsorgeeinrichtungen auf Gesetzesstufe geprüft.MWST - Materielle Änderungen im Finanz- und Immobilienbereich
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
19 Gemeinwesen | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 | ||
26 Betreibungs- und Konkursämter | 11.09.2014 | 01.01.2014 | 31.08.2014 | |
26 Betreibungs- und Konkursämter | 11.09.2014 | 01.09.2014 | ||
14 Finanzbereich | 11.09.2014 | 01.01.2015 |