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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST - Änderungen bei der Anerkennung als Erbringer einer Heilbehandlung

19.02.2021

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung wurde eine temporäre Änderung bei der Anerkennung von Erbringern einer Heilbehandlung vorgenommen.

Vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2021 gelten namentlich auch als Erbringer einer Heilbehandlung im Sinne von Art. 35 MWSTV (:

Apotheker und Apothekerinnen für die Durchführung von Covid-19-Impfungen (in Kraft vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2021).


Quelle: Mitteilung der EStV vom 19.02.2021.