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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

NW: News zur die Steuererklärung 2022

26.01.2023

Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat über wichtige Änderungen informiert, die für die Steuererklärung für Privatpersonen ab Steuerperiode 2022 gelten. Wir geben diese hier wider.

Wichtige Änderungen ab Steuerperiode 2022

  • Steht Ihnen ein Geschäftsfahrzeug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und weitere private Fahrten zur Verfügung, so ist dies als Einkommen steuerbar. Als Wert der privaten Nutzung gelten seit 2022 monatlich 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises bzw. mindestens 150 Franken pro Monat. Die steuerlich abziehbaren Fahrkosten für den Arbeitsweg (Berufskosten) sind in dieser Pauschale bereits berücksichtigt, so dass in der privaten Steuererklärung keine Fahrkosten mehr geltend gemacht werden können.
  • Für die kostenlose private Unterbringung bedürftiger schutzsuchender Personen richtet der Kanton eine Mietkostenentschädigung aus. Diese Entschädigung wird nicht besteuert.
  • Bisher war der letzte Wohnsitzkanton der Erblasserin oder des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer zuständig. Ab dem Steuerjahr 2022 ist es der Wohnsitzkanton der Erbinnen und Erben. Bei einem Todesfall im Kanton Nidwalden können nur noch die im Kanton Nidwalden wohnhaften Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer im Kanton Nidwalden zurückfordern. Die ausserhalb des Kantons Nidwalden wohnhaften Erbinnen und Erben können die Verrechnungssteuer in ihrer persönlichen Steuererklärung an ihrem Wohnsitz separat zurückzufordern.
Ursprünglich publiziert am
NW