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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuererklärung

SH - Informationen der Steuerverwaltung zur Steuererklärung 2009

26.01.2010
Gegenwärtig erhalten die Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen ihre Steuerdeklarationsunterlagen für das Steuerjahr 2009, zugestellt. Die Steuerverwaltung hat heute eine Medienmitteilung veröffentlicht, die die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr aufzeigt.

Steuererklärung SH 2009 - Tarif

Am 8. Februar 2009 hat das Schaffhauser Stimmvolk die Gesetzesrevision angenommen, welche die Anstrengun­gen des Kantons Schaffhausen zur nachhaltigen Senkung der steuerlichen Belastung der Einwohnerinnen und Ein­wohner fortsetzt. Daraus ergeben sich nachstehende we­sentliche Änderungen:
  • Der Steuertarif wurde so geändert, dass kleine und mittlere Einkommen zwischen 40'000 und 100'000 Franken steuerbarem Einkommen die höchste Entlas­tung erfahren.
  • Der Vermögenssteuertarif wurde vereinfacht und der Höchststeuersatz von bisher 2,6 o/oo auf 2,3 o/oo ge­senkt.

Steuererklärung SH 2009 - Einführung Teilbesteuerungsverfahren

Der Bundesrat hat Teile der Unternehmenssteuerreform II auf den 1.1.2009 in Kraft gesetzt, wobei insbesondere die Einführung des Teilbesteuerungsverfahrens für qualifizier­te Beteiligungen bei der direkten Bundessteuer zu nennen ist.

Steuererklärung SH 2009 - Abzüge

Bei folgenden Abzügen ergeben sich Änderungen:
  • Teuerungsbedingt wurde der Kilometeransatz bei Benüt­zung des privaten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg um 5 auf 70 Rappen erhöht.
  • Erhöht wurde auch das Minimum und Maximum der 3 % -Pauschale für die übrigen Be­rufsauslagen auf 2'000 bzw. 4'000 Franken.
  • Die Pauschale für Weiterbildungs-und Umschulungskosten wurde auf 500 Franken erhöht.
  • Der Kinderabzug wird von bisher 6'000 auf 8'000 Fran­ken erhöht.

Sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Steuererklärung Schaffhausen

Steuerverwaltung wirbt für elektronische Steuererklärung

Da dies wahrscheinlich auch für die Steuerverwaltung Effizienzvorteile bringt, wirbt die Steuerverwaltung recht intensiv für die Verwendung der elektronischen Steuererklärung.Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Deklarationsfor­mulare kaum verändert. Zusammen mit der im Vorjahr zu­gestellten Veranlagungsmitteilung und der Wegleitung zur Steuererklärung 2009, in welcher die wesentlichsten Än­derungen gelb markiert sind, sollte es den Steuerpflichti­gen möglich sein, ihre Daten des Jahres 2009 ohne grös­seres Kopfzerbrechen in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem die von der Kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Steuer-CD zum Ausfüllen der Steuer­erklärung verwendet, werden zahlreiche Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet. Wer weitergehende, vertiefte Informationen zu einzelnen Sachverhalten sucht, findet diese in der Dienstanleitung zum Steuergesetz, welche auf der Homepage der Kanto­nalen Steuerverwaltung, unter www.steuern.sh.ch Rubrik Dienstanleitung, zu finden ist. Hier ist u. a. auch die Liste der abzugsfähigen Zuwendungen und Spenden sowie der Steuerrechner zu finden, mit welchem verschiedene Steu­ersituationen berechnet werden können.

Frist zum Einreichen der Steuererklärung

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, haben die Steuererklärung bis zum 31. März 2010 einzu­reichen. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarations­pflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit beim zuständigen Gemeindesteueramt eine Fristerstreckung zu verlangen. Für ausserhalb des Kantons wohnhafte Perso­nen mit beschränkter Steuerpflicht in unserem Kanton (Liegenschaftsbesitz/Betriebstätte) gilt eine Einreichefrist bis zum 30. September 2010.

SG - Informationen der Steuerverwaltung zur Steuererklärung 2009

21.01.2010
Die Steuerverwaltung Kanton St. Gallen versendet in diesen Tagen die Steuererklärung 2009. Heute hat die Steuerverwaltung eine Medienmitteilungen mit den wesentlichsten, im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2009 zu beachtenden Neuerungen und weiteren Hinweisen publiziert.Mit dem Einreichen dieser Steuererklärung können erstmals bisher nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte angegeben werden, ohne dass diese eine Strafe zur Folge haben (so genannte «Straflose Selbstanzeige». Geschuldet sind einzig die bisher nicht bezahlten Steuern sowie die Zinsen.In Erbfällen ist neu eine vereinfachte Nachbesteuerung bisher nicht versteuerter Vermögen möglich, wenn die Erben kooperieren. In diesen Fällen sind Nachsteuern nur noch für die letzten drei statt wie bisher zehn Steuerjahre geschuldet.Neben der Möglichkeit, hinterzogenes Einkommen und Vermögen straflos offen zu legen und der vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen enthält die Steuererklärung 2009 keine wesentlichen Änderungen. Die auf 2009 beschlossenen Steuerentlastungen wirken sich aber bei der Ermittlung der geschuldeten Steuern aus. So fällt bei den Einkommenssteuern die frankenmässige Begrenzung der Ermässigung auf dem Eigenmietwert weg und die Vermögenssteuer wird um gut zehn Prozent gesenkt.

Steuererklärung SG 2009 - Straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Bisher wurde eine Person, die eine Steuerhinterziehung selbst angezeigt hat, mit einer Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuern bestraft. Ab 2010 können natürliche und juristische Personen bei der Anzeige einer Steuerhinterziehung vollständig straffrei ausgehen. Einzig die ordentlichen Nachsteuern und die Zinsen bleiben geschuldet.Die Strafe entfällt allerdings nur, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung hatten und die steuerpflichtige Person mit den Steuerbehörden vorbehaltlos kooperiert.Diese Regelung gilt ab dem Jahre 2010 auf unbestimmte Zeit. Jede steuerpflichtige Person kann in ihrem Leben nur ein einziges Mal von der Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige Gebrauch machen.

Steuererklärung SG 2009 - Erbschaft und Steuerhinterziehung - vereinfachte Nachbesteuerung

Nach der bisher geltenden Regelung können bei einer Steuerhinterziehung des Erblassers die Nachsteuern bei den Erben für bis zu zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers eingefordert werden. Ab dem Jahr 2010 werden sie neu einschliesslich Zinsen nur noch für die letzten drei vor dem Todesjahr des Erblassers abgelaufenen Steuerjahre nachgefordert. Die Erben kommen aber nur dann in den Genuss der vereinfachten Nachbesteuerung, wenn sie ihre Mitwirkungspflichten erfüllen und die geschuldeten Steuern bezahlen. Die verkürzte Nachbesteuerung wird nur für Einkommen und Vermögen gewährt, von denen die Steuerbehörden keine Kenntnis hatten.

Steuererklärung SG 2009 - Abschaffung der Dumont-Praxis

Neu können bei neuerworbenen Liegenschaften auch anschaffungsnahe Unterhaltskosten vollumfänglich in Abzug gebracht werden, auch wenn diese wirtschaftlich eine Wertsteigerung bedeuten. Die "Dumont-Praxis", die in diesen Fällen unter Umständen eine Beschränkung vorsah, wird damit abgeschafft.

Steuererklärung SG 2009 - Höherer Kinderabzug und Kinderbetreuungsabzug

Im Kanton St. Gallen gelten neu um 50 Prozent erhöhte Kinder- und Kinderbetreuungsabzüge, womit der Kanton St.Gallen gesamtschweizerisch eine der höchsten Entlastungen für Familien kennt.

Steuererklärung SG 2009 - Neuer Tarif bei der Einkommenssteuer bringt Entlastung

Auch kommt ein neuer Einkommenssteuertarif zur Anwendung, der durchschnittliche Entlastungen um fast sieben Prozent bringt. Dieser Tarif wird bei der Ausstellung der vorläufigen Rechnungen für das laufende Jahr bereits berücksichtigt. <

Sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Steuererklärung St. Gallen

Steuerverwaltung wirbt für elektronische Steuererklärung

Gemäss Steuerverwaltung machen jedes Jahr deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Da dies wahrscheinlich auch für die Steuerverwaltung Effizienzvorteile bringt, wirbt die Steuerverwaltung recht intensiv für diese Vorgehensweise.

Online-Schalter weiter ausgebaut

Über die elektronische Steuererklärung für Privatpersonen hinaus, werden die Online-Dienstleistungen laufend ausgebaut. So können Fristverlängerungen mit dem persönlichen Passwort der Steuererklärung über das Internet beantragt werden. Der Entscheid, ob das Gesuch bewilligt wird, wird umgehend elektronisch mitgeteilt. Auch die elektronischen Steuerkalkulatoren, mit denen die mutmassliche Steuerbelastung auf einfachem Weg berechnet werden kann, sind erweitert worden.Die Steuererklärungen für die Unternehmen (juristische Personen), die Grundstückgewinnsteuer sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuern stehen ebenfalls als elektronische Formulare zur Verfügung. Zusätzlich können auch die Abrechnungen für Arbeitnehmer, welche Quellensteuern abliefern müssen, sowie der Fragebogen für Gesuche um Erlass der Steuer auf elektronischem Weg bezogen werden.

Ab Mai 2010 Zugang zum eigenen Steuerkonto für alle

Ab Mai 2010 wird den Bürgerinnen und Bürgern neu der Zugang zum eigenen Steuerkonto ermöglicht. Über einen gesicherten Zugang soll Privatpersonen Einblick in die offenen und bezahlten Steuerrechnungen gewährt werden. Online können Zahlungstermine und Stundungen vereinbart und entsprechende Einzahlungsscheine bestellt werden, die per Post zugestellt werden. Der elektronische Zugang zum eigenen Steuerkonto wird auf Antrag gewährt. Das Kantonale Steueramt wird rechtzeitig über die konkrete Einführung informieren.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen</i>

ZG - Versand der Steuererklärungen / elektronische Steuererklärung eTax.zug

12.01.2010
Kanton Zug informiert über den Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009Natürliche Personen: Der Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 erfolgt ab 22. Februar 2010.Juristische Personen: Die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 werden ab 5. Februar 2010 verschickt.Da die Steuererklärungen erst im Januar und Februar 2010 gedruckt und dann zentral von einem Versandzentrum aus verschickt werden, können vor dem offiziellen Versandtermin keine Steuererklärungen abgeben werden, wie die Steuerverwaltung mitteilt.Zeitgleich mit dem Versand wird auch die neue Version der elektronischen Steuererklärung Zug eTax.zug aufgeschaltet.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zug

NE - Steuerverwaltung will näher zu den Kunden. Steuererklärung per Internet ab 2011

12.01.2010
Hier finden Sie die Medienmitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Neuchâtel im Originaltext.Dès cette semaine, la déclaration d'impôt 2009 et le premier lot de tranches seront envoyés aux contribuables neuchâtelois. Pour mieux répondre aux questions de ces derniers, le Service cantonal des contributions (SCCO) a renforcé ses permanences en cours de journée du 18 janvier au 24 février. Il a également ouvert des permanences téléphoniques. Durant cette période, des guichets mobiles feront par ailleurs le tour des districts du canton pour que les contribuables puissent nouer un contact privilégié avec les spécialistes du SCCO. Enfin, de nouvelles prestations sont désormais disponibles sur le Guichet sécurisé unique (GSU).D’ici au 24 février 2010, les contribuables neuchâtelois devront retourner au SCCO la déclaration d’impôt 2009 qu'ils recevront ces tous prochains jours. Le premier lot de tranches des impôts cantonal et communal leur parviendra également prochainement. Nouveauté importante, il inclura pour la première fois le bordereau provisoire de l'impôt fédéral direct qui était expédié par un courrier séparé. Ce regroupement en un envoi unique répond aux nombreux contribuables qui ont demandé une diminution du nombre de courriers reçus du SCCO. Il permet en outre à l'Etat de réaliser une économie de quelque 70.000 francs de frais d'affranchissement.

Nouvelles prestations sur le Guichet sécurisé unique

De nouvelles prestations ont été mises en ligne sur le GSU pour autant que les contribuables disposent d'un compte (pour toute information: www.guichetunique.ch). Au niveau immobilier, il sera désormais possible de consulter le résumé de ses estimations cadastrales ou le détail de chaque estimation.Les mandataires auront accès à des prestations supplémentaires en matière de perception: ils pourront consulter le compte courant de leurs clients et adapter les acomptes en conséquence.

Permanences supplémentaires pour améliorer les contacts avec l'administration fiscale

Les contribuables ont toujours eu beaucoup de peine à joindre le SCCO et à trouver un interlocuteur à même de répondre à leurs questions, tout particulièrement en début d'année. Certaines mesures seront mises en oeuvre dès 2010 pour la première fois, afin de remédier à cette situation, ceci sans attendre la fin des travaux de réorganisation du service.Ainsi, durant la journée, une organisation spécifique du service a été organisée pour renforcer les guichets à la rue du Docteur-Coullery 5, à La Chaux-de-Fonds, et à la rue du Musée 1, à Neuchâtel. Le nombre de collaborateurs et collaboratrices répondant au téléphone sera renforcé: six lignes supplémentaires seront mises en place, ce qui portera à 16 le nombre de lignes ouvertes simultanément.Par ailleurs, du 18 janvier au 24 février, les lundis et les mercredis, des permanences téléphoniques seront ouvertes entre 18h et 20h, à l'attention des personnes qui souhaitent s'adresser au Service des contributions hors de leurs heures de travail.Enfin, des guichets mobiles feront le tour des districts, du 26 janvier au 11 février prochains. Les dates de passage de la caravane du SCCO sont communiquées aux contribuables dans une lettre du conseiller d’Etat Jean Studer, chef du DJSF, jointe à la déclaration d'impôt. Lors de ces séances, les contribuables pourront venir poser directement leurs questions à des spécialistes du service, qu'elles soient de nature fiscale ou en relation avec le logiciel Clic&Tax, qu'elles concernent la taxation ou la perception. Les guichets mobiles seront ouverts aux dates et lieux suivants:
  • 26.01.2010, 18h30 à 20h00, Neuchâtel, Service des contributions, rue du Musée 1
  • 28.01.2010, 18h30 à 20h00, Peseux, Collège des Côteaux, rue du Lac 3
  • 02.02.2010, 18h30 à 20h00, Le Locle, Cifom, Ecole Technique, rue Klaus 1
  • 04.02.2010, 18h30 à 20h00, Cernier, Ecole des métiers de la terre, route de l’Aurore 3
  • 09.02.2010, 18h30 à 20h00, Couvet, Centre sportif du Val-de-Travers, Clos-Pury 5
  • 11.02.2010, 18h30 à 20h00, La Chaux-de-Fonds, Service des contributions, Dr. Coullery 5

Déclaration d'impôt sur Internet dès 2011

En parallèle, les travaux de modernisation du SCCO avancent comme prévu. Dès cette année, les guichets de taxation et de perception de la rue du Musée 1, à Neuchâtel, seront regroupés, afin de répondre à toutes les questions concernant l'impôt, sans obliger le contribuable de changer d'interlocuteur.Sur le plan informatique, de nouveaux outils sont en développement pour offrir au contribuable, dès 2011, la possibilité d'envoyer sa déclaration d'impôt via le GSU. Les annexes seront par ailleurs intégrées dans le logiciel de taxation, ce qui simplifiera le travail des taxateurs et qui accélérera le processus de traitement des déclarations. En outre, un nouveau logiciel de travail dans les domaines des personnes morales et de l'impôt sur les successions est à l'étude.Ces nouveaux instruments permettront au SCCO d'optimiser les processus de taxation et de perception, d'améliorer le rendement de l'impôt, tout en répondant encore mieux aux besoins des contribuables. Mais ces objectifs exigent aussi des efforts de formation conséquents de la part des cadres et des collaborateurs et collaboratrices du service, afin de renforcer leur polyvalence, leurs connaissances informatiques et fiscales. Il s'agit d'une des priorités les plus importantes pour les trois prochaines années, priorité qui s'inscrit en droite ligne de la charte élaborée et adoptée par le personnel du Service des contributions, le 1er juin 2005.
Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Neuchâtel

BE - Online-Dienstleistungen für Steuererklärung und Steuerbegleichung

11.01.2010
In diesen Tagen werden im Kanton Bern die Steuererklärungen 2009 verschickt. Bis zum Einreichetermin werden rund 95 Prozent der letztjährigen Steuererklärungen definitiv verarbeitet sein. Die Zahlungsmoral der Berner Bevölkerung beim Begleichen der Steuerrechnungen ist gemäss Information der Steuerverwaltung weiterhin erfreulich. Der Trend hin zu Online-Dienstleistungen hält an.<table border="1px" ><tbody><tr><td id=""><br /></td><td valign="top"><br /></td><td> <b>2008</b></td><td> </td><td><b>2007</b><br /></td></tr><tr><td>Papier<br /></td><td valign="top">183'471<br /></td><td>32%<br /></td><td>192'754<br /></td><td>(34%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-CD </td><td valign="top">160'779<br /></td><td>28%<br /></td><td>169'473<br /></td><td>(30%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-Online </td><td valign="top">149'761<br /></td><td>26%<br /></td><td>124'366<br /></td><td>(22%)<br /></td></tr><tr><td>Andere (Dr. Tax, PEBE etc.) </td><td valign="top"> 82'213<br /></td><td>14%<br /></td><td id=""> 83'951</td><td>(14%)<br /></td></tr></tbody></table></p>Eine Demoversion von TaxMe-Online steht unter <a target="" href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> zur Verfügung.Die TaxMe-CD ist kostenlos bei den Steuerbüros der Gemeinden, an den Schaltern der Steuerverwaltung und bei der Berner Kantonalbank BEKB erhältlich. Zudem kann die aktuelle Version 2009 auch im Internet heruntergeladen werden.TaxMe für Windows herunterladenTaxMe für Mac OS herunterladenTaxMe für Linux herunterladen

E-Rechnung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet als erster Kanton an, dass die drei Ratenrechnungen der Gemeinde- und Kantonssteuern sowie auch die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer neu als E-Rechnung empfangen und mit wenigen Klicks bezahlt werden können. Ziel ist es nicht nur, eine moderne Zahlungsmethode für die Steuerrechnungen anzubieten, sondern auch aus ökologischer Sicht - wie bei der Steuererklärung mit TaxMe-Online - Papier einzusparen. Um die E-Rechnung nutzen zu können, ist ein E-Bankingvertrag bei der Bank oder bei Postfinance notwendig.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

ZH - Online-Steuererklärungen schon bald möglich?

10.12.2009
Steuerzahlende und Treuhänder sollen die Möglichkeit erhalten, die Steuererklärungen elektronisch zu erstellen und einzureichen. Der Regierungsrat hat für das E-Government-Teilprojekt 7,86 Millionen Franken bewilligt.Unter dem Namen«ZüriPrimo» wird seit fünfeinhalb Jahren in mehreren Schritten die Informatik im kantonalen Steueramt modernisiert und ein Gesamtsystem realisiert, das eine ganzheitliche Ausrichtung des Prozesses «Steuern erheben» vorsieht und bis im Jahre 2015 eingeführt sein soll.
Quelle: Pressemitteilung des Kantons Zürich

BE - TaxMe Online-Software beliebt

29.09.2009
<p>Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt in diesen Tagen über 11'000 kostenpflichtige Mahnungen an all jene Steuerpflichtigen, die bis heute trotz beantragter Fristverlängerung bis 15. September ihre Steuererklärung 2008 noch nicht eingereicht haben.</p><p>Der Trend, die Steuererklärung via Internet mit TaxMe-Online über <a href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> auszufüllen, hält unvermindert an. Bis im August haben 133'500 Steuerpflichtige davon Gebrauch gemacht. Das sind 18,5% mehr als zum selben Zeitpunkt 2008 bzw. bereits 7% mehr als bis Ende 2008.</p>