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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung geplant

12.01.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

«Kreatives» Vorgehen soll zeitige Umsetzung ermöglichen

Die Anpassung des Schweizer Rechts soll mit Augenmass und mit Fokus auf einen attraktiven Wirtschaftsstandort passieren. Um unter Einbezug des Parlaments, der Kantone und des Volks (Volksabstimmung) für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen, soll eine neue Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Auf dieser Basis dann will der Bundesrat eine temporäre Verordnung erlassen, welche die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 umsetzt. Anschliessend soll ohne Zeitdruck die Gesetzesgrundlage in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erarbeitet und die Verordnung abgelöst werden.

Internationaler Hintergrund

137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt. Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern. Die Übernahme der Mindestbesteuerung ins Schweizer Recht soll sicherstellen, dass grosse Konzerne nicht in ausländische Verfahren verwickelt werden. Auch soll die Schweiz keine ihr zustehenden Steuereinnahmen verschenken.

Inhaltliche Umsetzung

Die Mindeststeuer soll zielgenau und unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden. Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern. Der Bundesrat hat inhaltliche Eckwerte verabschiedet:

  • Sicherstellen der Mindeststeuer bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro (siehe Medienrohstoff).

  • Erheben der zusätzlichen Steuern durch die Kantone. Die zusätzlichen Steuereinnahmen fliessen den Kantonen zu.

  • Die zusätzlichen Steuereinnahmen unterliegen den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs.

Erwartete Auswirkungen auf den Standort Schweiz

Gewisse Unternehmen werden höher belastet. Die Umsetzung in der Schweiz soll ihnen zusätzliche Steuerverfahren im Ausland ersparen.

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