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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bundesrat veröffentlicht Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

22.06.2022

Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent sollen an Kantone und Gemeinden gehen.

Die Ergänzungssteuer ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten. Als Bundessteuer erzielt sie die nötige internationale Akzeptanz. Die Umsetzung durch die Kantone trägt dem Steuerföderalismus Rechnung.

Der Bund soll 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer erhalten. Diese zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden dazu verwendet werden, die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken und die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern. Das Projekt sollte damit für den Bund haushaltsneutral sein.

Die Kantone sollen 75 Prozent der Einnahmen erhalten. Die von der Mindeststeuer effektiv betroffenen Kantone sollen damit die Mittelerhalten, um ihre Standortattraktivität zu sichern. Über den Verwendungszweck können sie – so sieht es der Bundesrat vor – autonom entscheiden, allerdings sind die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.

Schnelle Umsetzung geplant

Angesichts des zeitlichen Drucks hat der Bundesrat ein Vorgehen in Etappen beschlossen. Mit einer neuen Verfassungsnorm wird der Bund ermächtigt, das OECD/G20-Projekt umzusetzen. In einem zweiten Schritt regelt der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung. Danach wird ein Bundesgesetz die Verordnung ablösen.

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