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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Zürich – ZH

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zürich.

ZH – Aktualisiertes Merkblatt zum Abzug von Aufwendungen des Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer

05.04.2023

Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer aktualisiert. Zudem wurden eine Änderung der Verordnung über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Steuerbuch aufgenommen.

ZH

ZH – Drittbetreuung von Kindern: Regierungsrat schlägt höheren Steuerabzug vor

25.08.2022

Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.

ZH

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

ZH: Zürcher Steuerbelastungsmonitor erschienen

03.02.2022

Die Zürcher Bevölkerung muss insgesamt weniger Steuern auf das Einkommen bezahlen als der Schweizer Durchschnitt. Laut dem neuen Zürcher Steuerbelastungsmonitor werden vor allem Bruttoarbeitseinkommen von 60’000 bis 200’000 Franken massvoll besteuert. Bei diesen Steuerklassen belegt Zürich praktisch durchgehend Plätze im vorderen Drittel und teilweise auch Spitzenränge.

ZH

ZH: Elektronisches Antragsverfahren und neue Fristen für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende

17.01.2022

Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende, die eine Korrektur ihrer Quellensteuer 2021 oder die Vornahme einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung wünschen, müssen ihre Anträge elektronisch über ZHServices bis am 31. März 2022 einreichen. Diese Frist gilt neu auch für deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Nichtrückkehr an mehr als 60 Arbeitstagen (Formular Gre-3) einreichen wollen.

ZH