ZH - Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2020
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zürich.
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung erlassen.
Der Kanton Zürich hat einen neuen Praxishinweis zum Übergang von der Besteuerung als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft zur ordentlichen Besteuerung (Statuswechsel) veröffentlicht. es geht um die Sondersteuer für denjenigen Teil des Reingewinns, der auf die Realisation von stillen Reserven aus der Zeit der Statusbesteuerung entfällt.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Wegen der Verbreitung des Coronavirus sind vermehrt Arbeitnehmende für ihre Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz vorbergehend bzw. zusätzlich von zu Hause aus tätig (Home Office) oder auch ohne Arbeitstätigkeit zu Hause. Das Steueramt des Kantons Zürich hat inzwischen eine (bis Ende Jahr befristete) Anordnung erlassen zur Quellenbesteuerung des Einkommens während des Home Office.
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 angepasst. Aufgehoben wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags.
Die ESTV hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2018» veröffentlicht.
Die Weisung der Finanzdirektion über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuereinschätzungen und Grundsteuereinschätzungen für Liegenschaften des Geschäftsvermögens und von juristischen Personen wurde an die neuere Rechtsprechung und an den neuen § 224a des Steuergesetzes angepasst.